Vertrag von Fontainebleau (1814)
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Am 11. April 1814 schlossen Napoléon Bonaparte auf der einen Seite und Österreich, Russland und Preußen auf der anderen Seite den Vertrag von Fontainebleau. In diesem wurden die Einzelheiten der Abdankung Kaíser Napoleons I., die am gleichen Tag erfolgte, geregelt. England unterzeichnete nur die Teile des Vertrages, die sich auf das zukünftige Schicksal Napoleons und seiner Familie bezogen, weil es Napoleon nie als Kaiser anerkannt hatte.
[Bearbeiten] Inhalt des Vertrages
- Napoleon verzichtete für sich und seine Erben auf den französischen und den italienischen Thron. Dafür erhielt er die Insel Elba als souveränes Fürstentum auf Lebenszeit, jährlich 2 Millionen Francs Unterhalt aus der französischen Staatskasse, 400 von ihm selbst ausgewählte französische Soldaten als Garde und die Korvette, die ihn nach Elba bringen sollte.
- Seine Frau Kaiserin Marie Luise erhielt die italienischen Herzogtümer Parma, Piacenza und Gustella mit voller Souveränität.
- Napoleons Sohn war der Erbe seiner Mutter und erhielt den Titel eines Prinzen von Parma.
- Napoleons Mutter und seine Geschwister erhielten zusammen eine von Frankreich zu zahlende Rente von 250.000 Francs.
[Bearbeiten] Literatur
- Konferenzen und Verträge. Vertrags-Ploetz. Ein Handbuch geschichtlich bedeutsamer Zusammenkünfte und Vereinbarungen. Teil II. 3. Band: Neuere Zeit 1492-1914. 2. erw. und veränd. Auf. Bearb. von Helmuth K. G. Rönnefarth. Würzburg, 1958.