Vertrauensschutz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Beim Vertrauensschutz handelt es sich um einen Rechtsgrundsatz, welcher besagt, dass ein vom Bürger entgegengebrachtes Vertrauen von der Rechtsordnung zu schützen ist.
Er wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 des deutschen Grundgesetzes) abgeleitet.
Im öffentlichen Recht äußert sich der Grundsatz des Vertrauensschutzes z. B. darin, dass der Bürger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen keine für den Bürger nachteiligen Rückwirkungen in Kraft treten dürfen. Eine weitere Auswirkung ist, dass im deutschen Recht Verwaltungsakte, welche den Bürger begünstigen, nur mit Wirkung für die Zukunft oder bei fehlender Schutzwürdigkeit des Bürgers aufgehoben werden dürfen (§§ 48, 49 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Auch im Zivilrecht kommt der Grundsatz des Vertrauensschutzes zur Geltung, indem z. B. das BGB das Vertrauen des Erwerbers, dass der Besitzer einer Sache auch zur Übereignung berechtigt ist, schützt (s. näher unter Übereignung unter 1.2).
[Bearbeiten] Weblinks
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |