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Wahlmaschine - Wikipedia

Wahlmaschine

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Eine bei einem Referendum in Brasilien 2003 verwendete Wahlmaschine von Diebold(Gervásio Baptista/ABr)
Eine bei einem Referendum in Brasilien 2003 verwendete Wahlmaschine von Diebold
(Gervásio Baptista/ABr)

Eine Wahlmaschine (in Deutschland: Wahlgeräte) ist ein technisches Gerät, das zur Erfassung oder Auszählung von Stimmen bei Wahlen eingesetzt wird.

Die Befürworter von Wahlmaschinen versprechen sich davon eine noch geheimere Stimmabgabe, Einsparung von Personal, schnelles Auszählungsergebnis, Vermeidung von Auszählungsfehlern, leichtere Stimmabgabe für Behinderte und die Vermeidung ungültiger Stimmen.

Dem stehen vor allem ungelöste technische Sicherheitsprobleme gegenüber. Kritiker von Wahlmaschinen befürchten daher Wahlmanipulationen und schließen Auszählungsfehler aufgrund von (software-)technischen Fehlern nicht aus. Die Wirtschaftlichkeit von Wahlmaschinen wird von ihnen ebenso angezweifelt, wie die Wahrung des Wahlgeheimnisses, welches durch technische Methoden unterminiert werden kann (z. B. per TEMPEST/Van-Eck-Phreaking). Insbesondere wird verlangt, dass der Wahlvorgang transparent und nachprüfbar sein muss, um eine mögliche Wahlmanipulation aufdecken zu können. Ohne eine zusätzliche manuelle Auswertung und Aufbewahrung von Stimmzetteln ist dies nach Meinung der Kritiker nicht gegeben.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Typen von Wahlmaschinen

Weltweit gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Wahlmaschinen:

[Bearbeiten] Wahlcomputer oder Elektronische Wahlmaschinen

Die derzeit einzigen in Deutschland zugelassenen Wahlcomputer sind die Geräte des Integralen Wahlsystems (Geräte mit zugehöriger Wahl- und Geräteanwendungssoftware) der Firma Nedap/HSG Wahlsysteme GmbH. „Integrales Wahlsystem“ heißt es deshalb, weil es nicht nur die Durchführung der Wahlhandlung mit Hard- und Software unterstützt, sondern als weltweit einziges Wahlsystem ebenso Software für die Vor- und Nachbereitung einer Wahl beinhaltet. Kritiker bemängeln allerdings, dass diese Software nicht Teil der Bauartzulassung von Wahlcomputern ist und dass sie auf dem Closed Source-Betriebssystem Microsoft Windows basiert.

Die Geräte sehen in abgebautem Zustand wie ein Koffer aus, der sich mit wenigen Handgriffen in eine Wahlkabine verwandelt. Für den Wahlvorstand gibt es eine mit dem Gerät verbundene Bedieneinheit, mit welcher er die Wahl für jeden einzelnen Wähler freigibt. Der Stimmzettel ist auf einer integrierten Bedieneinheit abgebildet und der Wähler kann per Tastendruck seine Stimmen auswählen. Nachdem er dies getan hat, drückt er einen Knopf „Stimmabgabe“. An den Geräten erfolgten bislang (Stand: Juni 2006) ca. 15 Millionen Stimmabgaben in 84 deutschen Städten und Gemeinden bei Wahlen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Zu den Anwendern gehören unter anderem Städte wie Köln, Dortmund, Cottbus oder Koblenz.[1]

Zu den größten Herstellern gehören:

  • Nedap (Niederlande, stellt die bisher einzigen Wahlcomputer her, die in Deutschland für Bundestags- und Europawahlen zugelassenen sind.)
  • Diebold (USA)
  • ES&S (USA)
  • Sequoia (USA)
  • INDRA (Spanien)

Siehe auch: Digitaler Wahlstift

[Bearbeiten] Mechanische Wahlmaschinen

Zusätzlich zu verschiedensten Systemen, die es beispielsweise in den USA gibt, waren noch zur Bundestagswahl 2005 zwei Varianten mechanischer Wahlgeräte in Deutschland zugelassen. Bei einer Variante wird in der Wahlkabine ein Chip in den Schlitz, der einer bestimmten Partei oder der Stimmenthaltung zugeordnet ist, eingeführt. Dadurch wird ein mechanisches Zählwerk betätigt, das den Zählerstand der gewählten Partei erhöht. Außerdem werden die Chips für jede Partei separat in einem Beutel gesammelt, um eine eventuelle Überprüfung der Wahl zu erleichtern. Nach dem Ende der Wahl werden die einzelnen Zählerstände addiert und mit der Anzahl der abgegebenen Stimmen verglichen.

Eine andere Variante sind Geräte, bei welchen der Wähler einen Knopf bis zu einem bestimmten Widerstandspunkt ziehen muss, um somit seine Stimme abzugeben. Mechanische Geräte werden heute nur noch in wenigen Kommunen genutzt, da sie insbesondere den immer komplizierter werdenden Anforderungen (Hessische Kommunalwahlen mit Kumulieren und Panaschieren) nicht mehr gerecht werden.

[Bearbeiten] Internet-Wahl

Hauptartikel: I-Voting

Wahlmaschinen werden grundsätzlich in einem öffentlichen Wahllokal aufgebaut und es besteht nicht die Möglichkeit, von zu Hause aus zu wählen (was an sich kritisch gesehen werden muss, wenn man bedenkt, dass Wahlen öffentlich und frei ablaufen müssen und selbst die Briefwahl eine umstrittene „Ausnahmeregelung“ ist). Des weiteren werden in Deutschland nur Wahlgeräte zugelassenen, die nicht untereinander vernetzt sind, um Angriffe von außen ausschließen zu können. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass es sich um völlig unterschiedliche technische Lösungen handelt.

Trotzdem sind Internetwahlen in den meisten europäischen Ländern noch ein vieldiskutiertes Thema. Die Argumente der Befürworter und Gegner entsprechen größtenteils denen in Deutschland: Bei Internetwahlen erhofft man sich eine höhere Wahlbeteiligung und auf lange Sicht eine Einsparung von Kosten, fürchtet aber andererseits fehlende Transparenz und Sicherheit. Hinzu kommen Konflikte mit Gesetzen und Demokratieverständnis.

In Deutschland wurde beispielsweise das Forschungsprojekt Internetwahlen bzw. das Projekt W.I.E.N. (Wählen in Elektronischen Netzen) insgesamt von 1999 bis 2004 mit einem Gesamtvolumen von 5,7 Millionen Euro staatlich gefördert, was jedoch nicht zu dem erhofften Ergebnis einer sicheren Internetwahl führte. Die Forschung und Entwicklung von Wahlgeräten wurde in Deutschland nicht staatlich gefördert.

[Bearbeiten] Sicherheit

Die Gruppe „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ und der CCC haben am 5. Oktober 2006 im niederländischen Fernsehen demonstriert, dass Wahlcomputer der Firma Nedap sehr leicht manipulierbar sind, ohne dass die Manipulation für einen Wahlleiter oder Wähler nachvollziehbar wäre. [2][3][4][5] Die dabei verwendete Maschine vom Type ES3B unterscheidet sich von den in Deutschland eingesetzten Typen ESD1 und ESD2 nur in Kleinigkeiten, die hauptsächlich auf die unterschiedlichen Wahlsysteme zurückzuführen sind. [6] In einem ausführlichen Bericht über ihre Untersuchung schildern die Gruppen weitere Sicherheitsmängel: [7]

  • Die Schlösser an allen Wahlmaschinen lassen sich mit den gleichen Schlüsseln öffnen, die es auch für einen Euro zu kaufen gibt.
  • Das Administrationspasswort („GEHEIM“) der Verwaltungssoftware war im Klartext im Binärcode enthalten.
  • Ein Man-In-The-Middle-Angriff zwischen Tastatur, Display und dem Stimmenspeicher wäre möglich. Eine Versiegelung der Geräte, wie sie bei der Bürgermeisterwahl 2006 in Cottbus durchgeführt wurde, könnte diesen Angriff erschweren, doch die Qualität der verwendeten Plomben wird kritisiert. Außerdem verhindert die Versiegelung nicht den möglichen Austausch des Stimmmoduls.

Die PTB hatte die Prüfung für die Wahlgeräte in Deutschland durchgeführt. Die PTB hält eine Manipulation der Wahlen für grundsätzlich möglich. Allerdings müsste ein Angreifer Fachkenntnis und sehr viel kriminelle Energie mitbringen. [8] Zumindest die kriminelle Energie ist durch den Wahlfälschungsskandal der CSU Dachau schon bewiesen worden. In den USA sind Fälle bekannt geworden, in denen möglicherweise Wahlen durch die Gestaltung von Wahlzetteln für mechanische Wahlmaschinen sowie Softwaremanipulationen manipuliert wurden.

Der Vertrieb der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Geräte der Firma Nedap, HSG Wahlsysteme GmbH, äußert sich zu der Manipulationssicherheit ihrer Wahlmaschinen in mehreren Pressemitteilungen. [9][10]

Weiterhin ist anzumerken, dass die Geheimhaltung des Quellcodes ein System nicht langfristig sicherer macht, diese Methode wird von Sicherheitsexperten allgemein als Security by Obscurity kritisiert. Zur Manipulation der Software ist keineswegs der Zugriff auf den Quellcode erforderlich, da man den im Gerät enthaltenen Binärcode disassemblieren oder noch leichter vom Programm benutzte Datenbereiche (Konstanten, ...) im voraus oder zur Laufzeit manipulieren könnte.

Des weiteren können Wähler und Wahlbeobachter die Funktion der Wahlmaschine nicht überprüfen, sondern sind dazu gezwungen, blind den entsprechenden Behörden zu vertrauen, da die Erfassung und Auszählung der Stimmen geheim durch die in der Wahlmaschine ausgeführte Software erfolgen. Insbesondere gibt es keine Sicherung gegen Angriffe von Innentätern, etwa durch Mitarbeiter des Herstellers oder der Prüfanstalt. Die Geräte geben auch keine Quittung auf Papier aus, was als Mindestanforderung an eine Wahl mit elektronischen Wahlmaschinen gelten dürfte, so dass Nachzählungen unmöglich sind.

Als weitere Sicherheitsmassnahme könnten parallele Testwahlen mit am Wahltag zufällig ausgewählen Wahlcomputern gemacht werden. Diesen Test könnte dadurch umgehen, dass die gehackte Software Stimmen erst dann manipuliert wenn:

  • einer der Wahlfälscher eine bestimmte Tastenkombination gedrückt hat oder auf andere Art ein Signal von außen gegeben hat. Die niederländischen SDU Wahlcomputer haben z.B. ein GPRS-Modem eingebaut.
  • über mehrere Stunden gleichmäßig Stimmen abgegeben wurden. Die Manipulation wäre mit einer kurzen Testwahl nicht zu entdecken.

[Bearbeiten] Zertifizierung von Wahlmaschinen

In den USA gibt es keine einheitliche Rechtsgrundlage für dem Einsatz von Wahlgeräten, sondern jeder Bundesstaat hat eine eigene Regelung. In Deutschland wird jeder neu zuzulassende Gerätetyp einem zentralen Prüfverfahren gemäß der Bundeswahlgeräteverordnung (durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt) unterzogen, bevor das Bundesministerium des Innern gegebenenfalls eine Zulassung für dessen Einsatz zu bestimmten Wahlen erteilt. Eine Prüfung der Einzelgeräte findet jedoch nicht statt, solange der Hersteller die Baugleichheit mit einem bereits geprüften Typ zusichert. Kritiker halten das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besser für die Prüfung von programmierten Wahlcomputern geeignet als die PTB.

[Bearbeiten] Anforderungen an die technische Sicherheit von Wahlmaschinen

Es muss unterschieden werden zwischen der rechtlichen Zulässigkeit von Wahlmaschinen (entsprechende Gesetze können auch unsichere Wahlverfahren zulassen, die eventuell den Anforderungen an demokratische Wahlen nicht standhalten) und der technischen Manipulationssicherheit.

In einer Wahlmaschine findet die Erfassung und Auszählung der Stimmen nicht länger öffentlich, sondern durch die Wahlmaschine statt.Dadurch wird beides an den Hersteller der Wahlmaschine delegiert. Die Sicherheitsanforderungen unterscheiden sich dabei je nach Wichtigkeit der Wahl (und damit dem Aufwand, den ein potentieller Angreifer bereit ist zu investieren, um das Wahlsystem zu manipulieren).

[Bearbeiten] Beispiele für Probleme mit Wahlmaschinen

  • Bei der Präsidentschaftswahl 2000 gewann George W. Bush durch knappe Mehrheit der Stimmen in Florida, obwohl das dort per Wahlcomputer ermittelte Ergebnis bis zuletzt umstritten blieb (siehe: Präsidentschaftswahl 2000 (Vereinigte Staaten) und George W. Bush).
  • Bei den Kongreßwahlen am 7. November 2006 in den USA kam es zu einem Debakel wegen Wahlmaschinen. [11][12]
  • Aufgrund vieler Probleme mit Wahlmaschinen entfernt der Bundesstaat Florida, ursprünglich ein Vorreiter bei Wahlmaschinen, alle Wahlmaschinen bei Wahlen.[13]

[Bearbeiten] Rechtliche Aspekte

Es ist wichtig, zwischen Wahlgeräten und Internetwahlen zu unterscheiden. Für Internetwahlen gibt es derzeit (Stand: Juni 2006) keine rechtliche Grundlage in Deutschland, wohingegen die Stimmabgabe an Wahlgeräten in § 35 Bundeswahlgesetz geregelt ist. Weitere relevante Gesetze, insbesondere zu den Anforderungen an das Gerät im Vorfeld der Zulassung sind:

  • Bundeswahlgesetz (BWG) vom 23. Juli 1994 (BGBl. I S. 1288, 1594), geändert am 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467)
  • Bundeswahlordnung (BWO) vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 495), geändert am 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467)
  • Wahlstatistikgesetz (WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert am 17. Januar 2002 (BGBl. I S. 412)
  • Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV) vom 3. September 1975 (BGBl. I S. 2459), geändert am 20. April 1999 (BGBl. IS. 749) mit Anlage 1: Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten

Kritiker merken an, dass, obwohl die Stimmenzählung bei den in Deutschland eingesetzten Wahlcomputern nicht nachvollziehbar ist, in der Wahlniederschrift folgendes steht: „Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.“[14] Jeder Wahlhelfer, der dies unterschreibt, würde damit ein falsches Zeugnis ablegen.

[Bearbeiten] Rechtlich-technische Aspekte

Kriterien, denen das Wahlgerät laut Bundeswahlgeräteverordnung entsprechen muss, sind:

  • Korrekte Durchführung des Wahlprozesses
  • Sichere Speicherung der abgegebenen Stimmen
  • Wahrung des Wahlgeheimnisses
  • Richtige Zählung der Stimmen
  • Bedienbarkeit der Geräte
  • Sichere und langlebige Konstruktion
  • Sicherheit bei Störungen
  • Unempfindlichkeit gegen mechanische, klimatische und elektromagnetische Umgebungseinflüsse

Diese und weitergehende Kriterien werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft, bevor ein Wahlgerät die Zulassung durch das Bundesministerium des Innern erlangen kann.

Eine Kontrollmöglichkeit derart zugelassener Wahlmaschinen für den Wähler besteht zur Zeit nicht, da eine Veröffentlichung der vollständigen Prüfprotokolle und zugehörige Unterlagen bislang unter Berufung auf Betriebsgeheimnisse des Maschinenherstellers verweigert wird.

Kritiker vermissen bei den Kriterien die Nachvollziehbarkeit des Wahlprozesses, wie er bei einer Urnenwahl mit öffentlicher Stimmauszählung gegeben ist. Da die in Deutschland zugelassenen Nedap-Geräte ohne einen Papierausdruck arbeiten, hat niemand eine Kontrolle darüber, ob die Stimmen, wie vom Wähler beabsichtigt, gespeichert werden. Der unter anderem bei den Hamburger Kommunalwahlen benutze Digitaler Wahlstift hat durch die benutzten Stimmzettel die gleiche Nachvollziehbarkeit wie eine normale Wahl.

Allerdings sollte hier rechtlich geregelt werden, dass im Falle einer Differenz zwischen dem Ergebnis von Computer und Stimmzettelauszählung letzteres das verbindliche Wahlergebnis ist. Bei einer Wahl in Belgien wurde bei einer achtprozentigen Differenz die Computerzählung zum endgültigen Wahlergebnis erklärt.[15]

Weiterhin wird oft kritisiert, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik durch seinen IT-Schwerpunkt deutlich besser für die Prüfung von Wahlcomputern geeignet wäre als die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.

[Bearbeiten] Gerichtliche Verfahren/Petitionen

Wegen der Bedenken um die Manipulationssicherheit, der Wahrung des Wahlgeheimnisses und der fehlenden Öffentlichkeit bei Wahlen mit den in Deutschland verwendeten Wahlmaschinen gibt es derzeit mehrere Verfahren:

  • Gegen die Verwendung von Wahlgeräten bei der Bundestagswahl 2005 gab es einige Einsprüche, die der Deutsche Bundestag mit Beschluss vom 14. Dezember 2006 zurückwies.[16] Gegen den Beschluss des Bundestages wurden Mitte Februar 2007 Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben.[17]
  • Auch gegen die Benutzung von Wahlcomputern bei der Bürgermeisterwahl 2006 in Cottbus wurde ein Wahleinspruch eingelegt.[18] Die Ernennung des Oberbürgermeisters wurde um acht Tage auf den 28. November 2006 verschoben, der Einspruch wurde aber zurückgewiesen.

[Bearbeiten] Wirtschaftliche Aspekte

Durch ein Auskunftsbegehren nach dem niederländischen Informationsfreiheitsgesetz konnte die niederländische Gruppe Wirvertrouwenstemcomputersniet („Wir vertrauen Wahlcomputern nicht“) im Juli 2006 Unterlagen zur Umstellung von Wahlurnen auf Wahlcomputer in Amsterdam veröffentlichen. Laut dem Papier stiegen dadurch die Kosten pro Wahl von 1,6 Millionen auf 2,7 Millionen Euro.[22]

[Bearbeiten] Zitate

Es wird nie ein Wahlgerät geben können, das für sich alleine manipulationssicher ist.

-- Herbert Schulze Geiping, Geschäftsführer HSG Wahlsysteme GmbH / Nedap Deutschland [23].

Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich.

-- Fazit des CCC zur Wahl in Cottbus, bei der 74 Nedap-Wahlmaschinen eingesetzt wurden.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. Übersicht über den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland
  2. heise.de: Niederländische Bürgerinitiative knackt Nedap-Wahlcomputer
  3. golem.de: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern
  4. heise.de: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern - Nedap wehrt Vorwürfe ab
  5. spiegel.de: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern
  6. Untersuchung (S.4) der niederländischen Prüfbehörde TNO
  7. Nedap/Groenendaal ES3B voting computer a security analysis
  8. spiegel.de: Behörde hält Manipulationen für möglich
  9. Pressemitteilung HSG-Wahlsysteme GmbH, 31. Mai 2006
  10. Niederländer hacken Wahlgerät
  11. heise.de: Erneut Wahlmaschinen-Debakel in den USA
  12. heise.de: Wahlcomputer in Florida unterschlagen jede achte Stimme
  13. heise.de: Wahlmaschinen: Florida rudert zurück
  14. BGBl I vom 23. April 1999, S.760, Absatz 5.6
  15. ael.be: Electronic Voting Paper Audit Trail
  16. ulrichwiesner.de:Wahlcomputer und öffentliche Kontrolle
  17. Verfassungsklage gegen Wahlcomputer (Heise Hintergrund, 21.02.2007)
  18. Misstrauen gegen Wahlgeräte: Wahleinspruch in Cottbus
  19. itc.napier.ac.uk:Petition zur ersatzlosen Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Wie alle Bundestagspetitionen derzeit noch auf der Webseite der Napier Universität in Edinburgh)
  20. itc.napier.ac.uk:Wegen technischer Probleme notwendige inhaltsgleiche Petition zur ersatzlosen Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Wie alle Bundestagspetitionen derzeit noch auf der Webseite der Napier Universität in Edinburgh)
  21. CCC Informationen zur Anti Wahlmaschinen Petition
  22. Heise-Meldung
  23. http://www.wahlsysteme.de/Wahlnachrichten/2006_Niederlaender_hacken_Wahlgeraet01.pdf

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