Waldfrevel
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Als Waldfrevel wurde in Österreich das Betreten eines in Privatbesitz stehenden Waldes geahndet. Historisch war der Waldfrevel Bestandteil des grundherrlich-bäuerlichen Konflikts, da ein Straftatbestand eingeführt wurde, der der besitzenden Klasse eine Repressionsmöglichkeit durch die Staatsgewalt in die Hand gab.
Der Waldfrevel wurde erst durch Bundeskanzler Bruno Kreisky durch die Öffnung aller Wälder für die Bevölkerung in Österreich abgeschafft.
Mit dem Begriff werden aber auch Wilderei und Holzernte durch nicht berechtigte Personen bezeichnet. Er wurde in früheren Jahrhunderten auch in den deutschen Gebieten benutzt.