Wehrrecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Wehrrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Es umfasst die Rechtsvorschriften über die Stellung und den Einsatz der Streitkräfte, die Rechte und Pflichten der Soldaten, das Wehrbeschwerde- und Wehrdisziplinarrecht, das Wehrstrafrecht, das Recht der Soldatenbeteiligung sowie über den Status und die Versorgung der Soldaten.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Wehrrecht ist in Deutschland das Grundgesetz und die darin vorgenommenen Änderungen vom 26. März 1954, 19. März 1956 und 24. Juni 1968.
Weitere gesetzliche Grundlagen des Wehrrechts sind das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das Wehrbeauftragtengesetz, das Soldatengesetz, das Wehrpflichtgesetz, das Soldatenbeteiligungsgesetz, die Wehrdisziplinarordnung, die Wehrbeschwerdeordnung, das Wehrstrafgesetz sowie die Vorgesetztenverordnung.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |