Weibel (Amtsdiener)
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Der Weibel (auch Amtsweibel) dient der Regierung, dem Parlament oder dem Gericht in der Schweiz. Sie sind für Dienst- und Botengänge zuständig.
Man unterscheidet zwischen:
- Standesweibel (auch Staats-, Gericht- oder Landesweibel)arbeiten für die Regierung, das Gericht oder das Parlament eines Kantons.
- Bundesweibel sind im Dienste aller drei Gewalten des Bundes tätig:
- Bundesratsweibel sind einem Bundesrat fest zugeteilt.
- Parlamentsweibel sind entweder dem National- oder dem Ständerat zugeteilt.
- Bundesgerichtsweibel sind für das Bundesgericht in Lausanne oder für das Eidgenössisches Versicherungsgericht in Luzern tätig.
Das Wort Weibel (auch Webel) ist nicht mit dem Wort Weib verwandt. So ist die Schweizer Dienstgradbezeichnung Feldweibel vom selben Ursprung wie die deutsche Dienstgradbezeichnung Feldwebel.