Zitiergesetz
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Das Zitiergesetz ist ein vom oströmischen Kaiser Theodosius II. erlassenes Gesetz aus dem Jahr 426, in dem die Gerichte angewiesen werden, den Rechtsmeinungen der fünf spätklassischen Juristen Gaius (um 150), Papinian (etwa 150–212), Ulpian (etwa 170–228), Iulius Paulus (Ende 2. Jahrhundert/Anfang 3. Jahrhundert) und Herennius Modestinus (Mitte des 3. Jahrhunderts) zu folgen. Dabei galt das Mehrheitsprinzip, bei Stimmengleichheit sollte Papinians Ansicht entscheiden.
Die genannten fünf Juristen wurden aufgrund dieses Gesetzes Zitierjuristen genannt. Aufgrund der Abhängigkeit des weströmischen Kaisers Valentinian III. von Theodosius II. wurde das Gesetz auch im Westen gültig. Mit dem Zitiergesetz war der tiefste Punkt der Rechtskultur in der Zeit des Vulgarrechts erreicht.