Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
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Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD) gehört zu den Altersvorsorgesystemen und stellt eine ergänzende Altersvorsorgemaßnahme für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes dar. Der größte Träger der ZÖD ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Daneben bestehen noch 24 Zusatzversorgungskassen des kommunalen und kirchlichen Dienstes, die unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. zusammengefasst sind.
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[Bearbeiten] Die ZÖD vor 2002 ("Alt-ZÖD")
Ursprünglich wurde die ZÖD eingeführt, damit die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bezüglich ihrer Altersvorsorge nicht schlechter gestellt sind als die Beamten. Daraus folgend bezogen die (langjährigen) Beschäftigten eine Zusatzrente, die ZÖD-Rente, die so bemessen war, dass sie zusammen mit der GRV in etwa die Höhe der Nettoeinkünfte aus einer Beamtenpension entsprach. Analog zu Beamtenpension mussten die Beschäftigten kaum eigene Beiträge für diese Zusatzrente abführen, und die Höhe der ZÖD wurde auch nicht am gesamten Erwerbsverlauf bemessen, sondern an der Höhe der Einkünfte der letzten 36 Erwerbsmonate im öffentlichen Dienst.
[Bearbeiten] Probleme der Refinanzierung
In den Jahren vor 2002 stand die Zusatzversorgung vor ähnlichen Problemen wie die gesetzliche Rentenversicherung. Für immer weniger aktive Beschäftigte wurden Beiträge eingezahlt, immer mehr Rentner mussten unterstützt werden. Hinzu kam, dass durch Rentenkürzungen die "Rentenlücke", die im Rahmen des Gesamtversorgungsprinzips von der ZÖD zu schließen war, immer größer wurde. Die Gewerkschaften mussten letztlich einem neuen Tarifvertrag zustimmen, der mittelfristig die Finanzierbarkeit der Zusatzversorgung sicherstellen soll, aber insbes. für "Neurentner" zu erheblichen Verschlechterungen führt, was die Notwendigkeit einer privaten Zusatzrente auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bedeutet.
[Bearbeiten] Die ZÖD ab 2002 ("Betriebsrente")
Ab 1. Januar 2002 wird die ZÖD in ein Betriebsrentenmodell überführt. Beiträge und Höhe der ZÖD entsprechen dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altervorsorge ("Riester-Gesetz II"). Die Beiträge ermessen sich am Verhältnis zwischen dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen und einem Referenzeinkommen. Multipliziert mit einem Altersfaktor ergeben sich die "Versorgungspunkte", ganz ähnlich der "Entgeltpunkte" bei der GRV.
[Bearbeiten] Der Übergang
Der Großteil der derzeitigen Angestellten des ÖD zählen zur Übergangsgruppe. Bei ihnen wird entweder noch eine "Alt-ZÖD" berechnet ("rentennahe Jahrgänge") oder es wird die ZÖD als Mischung aus einer fiktiven "Alt-ZÖD" ("Voll-Leistung") und einer ZÖD nach dem Punktemodell dargestellt ("rentenferne Jahrgänge").