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Diskussion:Zwangsversteigerung - Wikipedia

Diskussion:Zwangsversteigerung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Weblink

Können wir nun bitte klären, ob wir Weblinks auf Anbieter für die Recherche von Wertgutachten listen wollen oder nicht? Ich wäre dafür, keine Anbieter zu listen, da diese Links das Thema "Zwangsversteigerung" an sich, nicht präziser beleuchten. Irgendwie haben sich ja wieder Anbieterlinks eingeschlichen...

Hallo, da komme ich ja gerade richtig zu einer Grundsatzdiskussion. Als Betreiber einer Internetseite zur Veröffentlichung von Zwangsversteigerungsverfahren (z. Zt. für ca. 40 Amtsgerichte) wollte ich selbst vor längerer Zeit schon einen Link auf unsere Seite - www.versteigerungspool.de zum Thema Zwangsversteigerung setzen. Dieser wurde entfernt. Trotz meines anfänglichen Ärgers darüber, muss ich im Nachhinein zugeben, dass dies eine richtige Entscheidung der Autoren war. Würden alle Anbieter von ZV Internetseiten den Anspruch erheben, bei Wikipedia verlinkt zu werden, dann würde die Qualität von Wikipedia erheblich darunter leiden – und das wäre schade.

Wenn sich die Autoren dabei auch noch mit unqualifizierten Teilnehmern herumärgern müssen, die ihnen mit direkten Drohungen kommen (…….. Aber ich werde Wikipedia anderswo eines auswischen. Garantiert...) dann kann ich den Autoren für die Zukunft nur raten, keine Verlinkungen mit „nicht amtlichen“ Veröffentlichungsseiten zu gestatten. Diesen Benutzer kann man jedenfalls guten Gewissens aus Wikipedia entfernen. Ich hoffe, die Leser dieser Diskussion übertragen das Verhalten dieses Menschen nicht auf unsere gesamte Branche - denn das wäre auch schade. J. Grether Immobilienpool.de e. K. (Geschäftsführer)

In diesem Sinne spricht ja nichts dagegen versteigerungspool.de zu entfernen. Entsprechendes gilt IMHO für zvg.com.


– bundesweite, kostenlose Online-Datenbank für Zwangsversteigerungstermine führt zu einer (kommerziellen) Seite, die evtl. (in erster Linie?) zum Abonnement des kostenpflichtigen "Versteigerungskalenders" animieren soll. Linkspam? Bubo 18:45, 17. Okt 2004 (CEST)


Zwangsversteigerungen in Bayern können über das Amtsgericht Traunstein / Zwangsversteigerungen eingesehen werden http://www.amtsgericht-traunstein.bayern.de/

Kann sich bitte entscheiden, ob man Seiten, die kostenfrei Information zu Zwangsversteigerungen, Wertgutachen und entsprechendem Material verlinken will oder nicht? Wenn nein, ist das auch OK, aber dann müssen zvg.com und zvg.nrw.de usw. ebenfalls weg. Alles andere ist inkonsequent. Also bitte.

Ich kann nicht erkennen, was an hamark.de kommerzieller und schlimmer sein soll als an zvg.com. Um einen Edit-War zu vermeiden habe ich daher alle Weblinks entfernt, außer der Info für Bietinteressenten des AG Potsdam.

... und bist über das Ziel hinausgeschossen. Über zvg.com kann evtl. hier diskutiert werden. Die anderen Seiten sind zweifelsfrei amtlich. --Bubo 23:00, 8. Sep 2006 (CEST)

Richtig, zvg.nrw.de ist "amtlich". Dennoch leisten die verlinkten Seiten für den Benutzer/Besucher das gleiche: sie veröffentlichen Gutachten im Auftrag der Amtsgerichte. Nun gibt zwei Möglichkeiten zu argumentieren: entweder man stellt fest, dass diese Seiten nicht in die Wikipedia gehören, weil der allgemeine Informationsgehalt zu niedrig ist, d.h. es gibt dort keine nenneswerten fachlichen Zusatzinformationen: gut, dann lassen wir sie weg. Oder man argumentiert, dass die Gutachten selbst so interessant sind, dass man sie verlinkt. Dann könnte man noch einwenden, dass es zu viele Gutachtenseiten gibt. Ein sinnvoller Schnitt wäre dann aber wirklich zwischen den amtlichen und den privatwirtschaftlichen Angeboten. So, was machen nun? Oder ist zvg.com so toll, dass es ein Exklusivrecht genießt?

Allein schon wegen deiner monatelangen penetranten Spamversuche werde ich den Artikel jetzt wieder auf meine Beobachtungsliste setzten und ohne Rücksicht auf Inhaltliches alle von dir oder vermeintlich von dir stammenden Veränderungen rückgängig machen. Inhaltlich werde ich mich mit Änderungsvorschlägen frühestens wieder beschäftigen wenn du 6 Monate lang Ruhe gegeben hast. --C.Löser Diskussion 23:23, 8. Sep 2006 (CEST)
Kannst Du für "sie veröffentlichen Gutachten im Auftrag der Amtsgerichte" Belege beibringen? "Dass die Gutachten selbst so interessant sind" ist m. E. eher kein Kriterium. --Bubo 23:27, 8. Sep 2006 (CEST)

Ja: http://www.hanmark.de/kontakt.htm. Der Anbieter wird von den Gerichten dafür bezahlt, dass er die Gutachten kostenfrei(!) unters Volk bringt.

@ C. Löser: du bist hier offenbar derjenige, der stur jede Diskussion scheut und auf Dickkopf machte.

Im Übrigen bin ich nicht derjenige, der hier seit Moanten Unfug treibt.

Da den beiden Chefredakteuren offenbar nichts besseres einfällt, als zvg.com munter wiederherzustellen, weiß ich, was ich nun zu tun habe.


Nun gut. Ich bewerte die Aktionen von Marcus Cyron und C.Löserals Kriegserklärung von Leuten, die sich stumpfsinnig jeder inhaltlichen Diskussion entziehen, um willkürlich bestimmte Links drin zu lassen und andere zu löschen. Bisher ging ich davon aus, dass Wikipedia demokratischen Grundsätzen entspricht. Das ist offenbar nicht der Fall.

Richtig, demokratische Grundsätze. Es handelt sich auch hier um eine wehrhafte Demokratie, die sich nicht von Querulanten auf der Nase rumtanzen lässt. --C.Löser Diskussion 07:52, 9. Sep 2006 (CEST)

Ich habe in dieser wehrhaften Demokratie von dir bisher keinen Ansatz erkennen können, mit dem du erklärst, warum zvg.com in die Wikipedia gehört, aber Anbieter aber nicht! Mein Diskussionansatz wurde geflissentlich überhört. Höchstens Bubo ist ansatzweise darauf eingegangen. (Und ich bin nicht derjenige, der hier seit langer Zeit sein Unwesen treibt, sondern erst seit gestern.) Es drängt sich der Eindruck auf, als wäre der neutrale Standpunkt zugunsten eines einzigen kommerziellen Anbieters (oder zum Durchsetzen eines Dickkopfs) verloren gegangen. Aber egal - kehren wir zum Versuch einer sachlichen Diskussion zurück: was rechtfertigt den Weblink auf zvg.com und die Entfernung jeglicher anderer Links auf entsprechende Angebote? (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.91.16.74 (Diskussion • Beiträge) --Bubo 11:17, 9. Sep 2006 (CEST))
Das ist kein Beleg. --Bubo 11:17, 9. Sep 2006 (CEST)


Wie könnte ein solcher Beleg aussehen? Soll ich Verträge zwischen den AGs und dem Anbieter scannen und veröffentlichen? Welchen Beweis hat zvg.com erbracht? Warum wird zvg.com hier so bevorzugt?
Ich glaube auch nicht mehr, dass es hier um Qualität oder Gerechtigkeit geht, sondern nur darum, dass im Netz das steht, was euch passt. Darum sage ich auch nichts mehr weiter dazu. Aber ich werde Wikipedia anderswo eines auswischen. Garantiert...
reinquetsch: Der Wikipedia kannst du hier eines auswischen..Vestitor 22:19, 12. Mär. 2007 (CET)

Mist du hast uns durchschaut, wir wollen die Informationsflüsse manipulieren und die Weltherrschaft an uns reißen! Schnell, ruf Brigitte Zypries, den EuGH und die Nationalgarde an!!! --C.Löser Diskussion 11:53, 9. Sep 2006 (CEST)

Und leider selbst disqualifiziert. --Bubo 11:56, 9. Sep 2006 (CEST)

Enzyklopädie ist "...eine strukturierte, möglichst umfassende Darstellung menschlichen Wissens in einer für den Alltagsgebrauch hinreichenden Ausführlichkeit." Die Links zu Gutachtenversendeinternetanbietern sind weder dem Verständnis des Artikels förderlich, noch führen sie die Leser zu weiteren Informationen, gleich ob kommerzielle Anbieter oder nicht. Wie wär´s mit: Alle ´raus? --Vestitor 15:25, 5. Mär. 2007 (CET)

Ich bitte darum. Eine Gutachenseite bietet keinen Mehrwert, der allein den Eintrag in einer Enyzklopädie rechtfertigen würde. Anders wäre es höchsten dann, wenn das Angebot ein wesentliches(!) Informationsangebot aufweise würde, welches sich ausführlich mit rechtlichen, historischen o.ä. Aspekten befassen würde UND(!) deutlich über die Information in Wikipedia hinausgehen würde. Insofern wurndere ich mich, wie doch immer wieder Weblinks hier Einzug halten (und sogar stehen bleiben), die den Kriterien offensichtlich nicht genügen.

was sagen denn die Damen und Herren aus den Schützengräben (siehe Diskussionsbeginn) dazu?--Vestitor 20:21, 5. Mär. 2007 (CET)
(Entschuldigung fürs Reinquetschen) Nach wie vor: Zur Vertiefung des Wissens über den Artikelinhalt tragen „Gutachtenseiten“ nichts bei (Wikipedia:Weblinks). --Bubo 20:58, 5. Mär. 2007 (CET)

Der Artikel ist bereits jetzt mit Weblinks überfrachtet. Gutachtenversender und ZV-Kataloganbieter kassieren flottes Geld für ihre Tätigkeit - von daher sind entsprechende Weblinks absolut nicht angemessen.--SVL Bewertung 20:28, 5. Mär. 2007 (CET)

Es geht IMHO nicht um die Frage, ob jemand mit seinem Angebot ingesamt Geld verdient, sondern darum, ob vertiefendes Wissen auf dieser Website frei zugänglich ist. Falls ein kommerzieller Anbieter wirklich vertiefendes Wissen, ausreichender Qualität und Quantität, aktuell und frei zugänglich anbieten würde, könnte man über einen Deep-Link auf genau diese Info-Seite(n) diskutieren. Sprich: ein solcher Link könnte mit den anderen Links konkurrieren, auf dass die besten (informativsten) Links dann ihren Platz in der Wikipedia finden.

Ich schlage vor, den kompletten Linkblock "Durch deutsche und österreichische Gerichte veranlasste amtliche Bekanntmachung von Versteigerungsterminen im Internet" zu entfernen und nur die Links auf die Gesetze/Verordnungen und den Infotext aus Potsdam zu erhalten. Falls kein Widerspruch kommt, würde ich das in etwa einer Woche so abändern. --217.91.16.74 12:45, 6. Mär. 2007 (CET)

Da kein Protest erhoben wurde, werde ich nun die Links auf Gutachtenanbieter aus dem Artikel entfernen. Bitte keine Reverts ohne Diskussion. --Mihido 09:10, 14. Mär. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Bewegliche/unbewegliche Sache

Was ist denn mit der Zwangsversteigerung beweglicher Sachen? Unter dem Thema "Zwangsversteigerung" sollte dazu doch auch etwas zu finden sein - oder man stellt eingangs klar, daß es hier nur um die Versteigerung unbeweglicher Sachen geht.

Worum es geht, ergibt sich IMO aus dem Hinweis auf das ZVG. Wenn "man" etwas klarstellen möchte: Sei mutig! ---Bubo 19:55, 21. Dez 2004 (CET)

Dann ist der Satz "Das Zwangsversteigerungsverfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) gesetzlich geregelt" aber zumindest unvollständig: Gesetzliche Regelungen zur Zwangsversteigerung finden sich nämlich auch in den §§ 814 - 827 ZPO.

   Nein, dass ist ein Irrtum: in den §§ 814 - 827 ZPO ist die      
   öffentliche Versteigerung von gepfändeten Sachen geregelt, 
   jedoch nicht die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung -   
   siehe § 869 ZPO, der ausdrücklich auf die Regelung durch ein 
   besonderes Gesetz - das ZVG - verweist. Bewegliche Sachen
   unterliegen nicht der Zwangsversteigerung, sondern werden 
   gepfändet und - siehe oben - öffentlich versteigert.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Zwangsversteigerung bezeichnet allgemein eine Versteigerung aufgrund des öffentlichen Gewaltmonopoles im Zivilrecht gegen den Willen des Eigentümers/Berechtigten. Versteigert werden können

1. Mobilien (bewegliche Sachen, in der Regel durch den Gerichtsvollzieher),

2. Imobilien (Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, i.d.R. durch das Vollstreckungsgericht) sowie

3. Rechte/Wertpapiere (unterschiedliche Zuständigkeiten).

Die Verfahrensvorschriften finden sich zu 1.) in der ZPO, GVO und GVGA (Gesetze für Gerichtsvollzieher), zu 2.) im ZVG und zu 3.) in ZPO, HGB und verschiedenen Spezialgesetzen, sowie ergänzend in GVO und GVGA. Den Umfang des Versteigerungsgutes im Fall 2. bestimmen das Sachenrecht des BGB (Stichwort Zubehörhaftung, Hypothekenhaftungsverband) und teilweise Spezialgesetze (PachtkredigG).

Davon zu unterscheiden sind öffentliche Versteigerungen aufgrund gesetzlicher Pfandrechte (Pfandrechte des Vermieters, Verpächters, Gastwirtes, der KFZ-Werkstatt u.a.).

Mit freundlichen Grüßen, N. Baumgärtner

[Bearbeiten] Schweiz

Kann man auf der Seite zur Zwangsversteigerung bitte erwähnen, dass es sich um Angaben zum deutschen Recht handelt? Offenbar ist die Seite gesperrt, so dass eine selbstständige Ergänzung zur schweizerischen Rechtslage nicht möglich ist. Merci. 130.92.9.58 23:29, 4. Jan. 2007 (CET)

auch österreichische rechtslage fehlt, den baustein gesetzt. leider sind die meisten rechtsthemen deutschlandlastig. --Caijiao 21:40, 11. Jan. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Mindestgebot

Zu unterscheiden sind absolutes und relatives Mindestgebot. --Flow2 16:37, 13. Feb. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Bargebot

Sollte auch erfasst werden --Flow2 16:37, 13. Feb. 2007 (CET)

Auf jeden Fall, bei geringstes Gebot habe ich das erwähnt (Dieser Artikel sollte, wenn die Zwangsversteigerung überarbeitet ist, ohnehin besser zu Zwangsversteigerung ´rüberwachsen). Im übrigen stellt sich die Frage, wie tief eine Enzyklopädie gehen soll. Ich denke, die meisten Leser sind Bietinteressenten. Für diese sind eigentlich nur die bestehenbleibenden Rechte von Bedeutung. Ich schlage vor, zunächst den Zwangsvereigerungstermin in die Dreiteilung zu untergliedern und dann ergibt sich alles andere von alleine. --Vestitor 20:27, 15. Feb. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Mieter und Pächter

muss auch noch erfasst werden ..Vestitor 22:26, 10. Mär. 2007 (CET)


[Bearbeiten] Rangreihenfolge

muss noch `rein ..Vestitor 00:04, 11. Mär. 2007 (CET)

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