Zweirichtungsfahrzeug
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Zweirichtungsfahrzeug werden Fahrzeuge genannt, die mit jedem ihrer beiden Enden voraus fahren können. Die Wörter "vorne" und "hinten", "vorwärts" und "rückwärts" haben somit nur zum Unterscheiden von Fahrzeugteilen Bedeutung. Ein Zweirichtungsfahrzeug hat entweder an beiden Enden einen Führerstand oder in der Mitte einen Mittelführerstand, der den Ausblick nach vorne und hinten erlaubt und an beiden Seiten die nötigen Bedienelemente aufweist. Im kollektiven Personenverkehr müssen an beiden Seiten Türen vorgesehen sein; dies bedeutet weniger Sitzplätze als in Einrichtungsfahrzeugen.
Fast alle Vollbahnfahrzeuge sind Zweirichtungsfahrzeuge. Triebwagen und Lokomotiven haben dabei an beiden Enden Führerstände; Personenwagen haben an beiden Seiten Türen. Triebköpfe und Steuerwagen sind zwar Einrichtungsfahrzeuge, werden aber immer in Wendezugeinheiten eingesetzt, die im Ganzen dann wieder in beide Richtungen fahren können. Rangierlokomotiven haben normalerweise Mittelführerstände.
Der Existenzgrund für Zweirichtungsfahrzeuge ist zum einen, dass die Bahnsteige nicht an allen Zugangsstellen auf derselben Fahrzeugseite liegen, und zum anderen, dass Schienenfahrzeuge in Kopfbahnhöfen und an Endstationen wenden müssen. Die Natur des Fahrzeugs macht einige betriebliche Besonderheiten nötig; zum Beispiel muss das Fahrzeug "wissen", wo für es gerade vorne ist. Üblicherweise wird das Ende, an dem der Lokführer den Hebel des Richtungsschalters aufgesteckt und verlegt hat, als vorne angesehen. Auch muss ein Zweirichtungsfahrzeug in der Lage sein, an beiden Fahrzeugenden Zugspitzen- und Zugschlusssignale anzuzeigen; am Besten sollten technische Vorkehrungen getroffen werden, damit keine unlogischen Kombinationen von Endsignalen eingestellt werden können. Auch sollte eine seitenselektive Türsteuerung (SST) dafür sorgen, dass an Zugangsstellen nur die Türen an der Bahnsteigseite freigegeben werden.
Zweirichtungs-Straßenfahrzeuge sind fast völlig unbekannt. Eines der seltenen Beispiele sind die Spezialfahrzeuge, die im Wartungstunnel des Eurotunnel verkehren; da sie zu lang sind, um in der engen Röhre zu wenden, haben sie an beiden Seiten einen Fahrerplatz. Anwendungsfälle gibt es auch bei Schiffen (bes. Fähren) und Gabelstaplern.