Zwischenwert
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Der Zwischenwert ist ein Begriff des deutschen Steuerrechts, der vor allem im Umwandlungsteuergesetz von Bedeutung ist. Er ermöglicht es, Betriebsvermögen beispielsweise im Rahmen der Einbringung zu einem beliebigen Wert innerhalb der Begrenzungen durch Buchwert und Teilwert anzusetzen. Ein Ansatz zu Zwischenwerten schafft auf der einen Seite Raum für zukünftige Abschreibungen, ohne auf der anderen Seite eine vollständigen Aufdeckung stiller Reserven zu erzwingen. Dies kann im Einzelfall bei der steuerlichen Gestaltung von Fusionen oder vergleichbaren Transaktionen die steueroptimale Variante darstellen.
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