Äquivalenzziffernrechnung
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Die Äquivalenzziffernrechnung ist ein betriebswirtschaftliches Rechnungsverfahren zur Kalkulation der Stückkosten bzw. der Selbstkosten.
Voraussetzung für die Verwendung der Äquivalenzziffernrechnung ist der Einsatz gleichartiger Grundstoffe in Mehrproduktunternehmen mit Massenfertigung zur Produktion von Leistungen ähnlicher Art in unterschiedlichen Varianten, die zueinander in einem festen Kostenverhältnis stehen (Beispiel: mehrere Biersorten).
Als Variante der Vollkostenrechnung findet die Äquivalenzziffernrechnung Anwendung in Unternehmen mit Sortenfertigung. .
Die Kosten für das Haupterzeugnis, meist für das Produkt mit der größten produzierten Stückzahl, erhält dabei die Äquivalenzziffer 1. Die durch geeignete Messungen ermittelten Verhältnisse der Kosten der anderen Produkte zu denen des Haupterzeugnisses bilden entsprechende Äquivalenzziffern. Multipliziert mit den Produktions- oder Absatzstückzahlen, ergeben sie die Umrechnungszahlen, deren Summation schließlich zunächst die Berechnung der Selbstkosten eines Stücks des jeweiligen Haupterzeugnisses und anschließend über die vorher ermittelten Äquivalenzziffern auch für die anderen Produkte ermöglicht.
So bildet die Äquivalenzziffernrechnung wie die anderen Verfahren der Kostenrechnung die Grundlage für die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Kosten und der Feststellung der Rentabilität der einzelnen Erzeugnisse.