Zuschlagskalkulation
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Häufig werden in der Industrie mehrere unterschiedliche Produkte hergestellt. Eine einfache Aufteilung der Gesamtkosten auf die Kostenträger (Gesamtkosten / Kostenträger) würde zu einem ungenauen Ergebnis führen. Daher unterteilt man die Gesamtkosten in Einzel- und Gemeinkosten. Dies ist aber Bestandteil der Kostenartenrechnung (KAR). Um nun die ermittelten Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen aufteilen zu können, werden in der Kostenstellenrechnung die Zuschlagssätze (auch Kostenstellenverrechnungssätze) bestimmt.
Die Zuschlagskalkulation unterteilt sich in die einstufige und die mehrstufige Zuschlagskalkulation.
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[Bearbeiten] Einstufige Zuschlagskalkulation
Alle angefallenen Gemeinkosten werden mit Hilfe eines Gemeinkostenzuschlagssatzes den entsprechenden Einzelkosten zugerechnet. Dieser Zuschlagssatz ist auf eine bestimmte Basis bezogen, die mengenmäßig (z.B. Anzahl der Maschinenstunden) oder wertmäßig (z.B. Abschreibung einer Maschine) definiert werden kann. Dabei ist es jedoch nötig, die Anzahl an Maschinenstunden bzw. die Höhe der Abschreibung pro Einheit des Kalkulationsobjektes zu kennen. Man wählt eine Basis, die die Gemeinkosten am stärksten beeinflusst.
[Bearbeiten] Beispiel für eine einstufige Zuschlagsrechnung
In der Fertigungsabteilung eines Unternehmens werden Schlauchboote hergestellt. Der Herstellung eines Bootes lassen sich Einzelkosten in Höhe von 1000 GE zurechnen. Für die Fertigung eines Bootes sind 5 Maschinenstunden notwendig.
Außerdem fallen pro Jahr Fertigungsgemeinkosten in Höhe von 50000 GE an, die auf Basis der Maschinenstunden pro Jahr (1600 h) der Herstellung der Boote zugerechnet werden sollen.
Als Zuschlagssatz erhält man
Um die anteiligen Gemeinkosten pro Boot zu ermitteln, multipliziert man den Zuschlagssatz mit der Anzahl der Maschinenstunden, die für die Fertigung eines Bootes notwendig sind:
[Bearbeiten] Mehrstufige Zuschlagskalkulation
+ Materialeinzelkosten |
+ Materialgemeinkosten |
+ Fertigungseinzelkosten |
+ Fertigungsgemeinkosten |
+ Sondereinzelkosten der Fertigung |
= Herstellkosten der Produktion |
- Bestandserhöhungen |
+ Bestandsminderungen |
= Herstellkosten des Umsatzes |
+ Verwaltungskosten |
+ Vertriebskosten |
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs |
+ Entwicklungskosten |
= Selbstkosten |
+Gewinnzuschlag (vom Hundert) |
=Barverkaufspreis |
+Skonto (im Hundert) |
+Vertriebsprovision |
=Zielverkaufspreis |
+Kundenrabatt (im Hundert) |
=Listenverkaufspreis |
Sämtliche Zuschläge werden vom Hundert berechnet, so sind die beispielsweise die jeweiligen Einzelkosten die Basis (100%) für die Berechnung der Zuschläge. Die Ausnahme bilden hier Preisnachlässe wie Rabatt und Skonto: 4% Skonto beziehen sich auf die Zielverkaufspreis, nicht den Barverkaufspreis. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass der Kunde Skonto und Rabatt jeweils vom Rechnungsbetrag subtrahiert und die Größe davor nicht kennt.
Diese Zuschlagskalkulation bezieht sich auf die Herstellung von Erzeugnissen, im Handel findet sich analog die Handelskalkulation.