Überziehungszins
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Überziehungszinsen werden von einem Kreditinstitut dann berechnet, wenn das durch einen Dispositionskredit vereinbarte Kreditlimit überschritten wurde. Der Zinssatz des Überziehungszinses liegt über dem des Kredites.
Kontoauszüge müssen allerdings aktuell anzeigen, welcher Betrag dem Bankkunden wirklich zur Verfügung steht. Überzieht der Kunde sein Konto ungewollt, weil der Auszug noch ein älteres und höheres Guthaben vorgaukelt, fallen keine Überziehungszinsen an (Gerichtsurteil 3 U 38/04. OLG Celle).
Siehe auch: Sollzinsen, Überziehung