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Kredit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere "glauben" und creditum "das auf Treu und Glauben Anvertraute") ist das Eingehen einer Geldschuld oder Sachschuld (z.B. ein Pfund Zucker) mit zeitlich verzögerter Rückzahlung oder Rückgabe. Ein Kredit wird auch als Darlehen bezeichnet, ggf. als Sachdarlehen, § 607 BGB.

Das klassische Verständnis von "Kredit" fasst den Begriff etwas weiter - über das pure Rechtsverhältnis hinaus. Bei jemandem "Kredit haben" bedeutete demnach "etwas guthaben" im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig ist. Grundsätzlich muss die Einräumung eines Kredites nicht notwendigerweise durch ein Kreditinstitut erfolgen. Unter Kaufleuten beispielsweise sind Warenlieferungen gegen eine spätere Bezahlung zu einem ausbedungenen Termin durchaus üblich (vgl. Lieferantenkredit). Der Hersteller der Ware überlässt diese dem Käufer in Treu und Glauben, häufig materiell unterlegt durch ein schriftliches Zahlungsversprechen, beispielsweise einen Wechsel.

Im privaten Bereich hat die Bedeutung der Warenfinanzierung beispielsweise durch einen Ratenkredit mit einer festen Ratenvereinbarung seit den fünfziger Jahren ständig zugenommen. Hier sind direkte Vertragsbeziehungen zwischen Händlern und dem Endverbraucher durchaus üblich, teilweise werden auch eigene Finanzinstitute der Hersteller - beispielsweise im Versandhandel oder im Autohandel - eingeschaltet.

Bei Krediten, die ohne Einschaltung von Kreditinstituten eingeräumt werden, ist die Besicherung der Forderung durch einen Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware üblich. Dabei überzeugt sich der Kreditgeber von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners (Bonität).

Die Gewährung eines Kredites hat seinen Preis für den Kreditnehmer, den Zins, der für die Zeit bis zur Rückzahlung berechnet wird.

Inhaltsverzeichnis

Kreditformen

Darlehen sind alle Kredite mit einer festen Tilgungsvereinbarung - in Raten oder endfällig. Sie werden meist auf einem Sonderkonto des Kreditnehmers verbucht und bei Auszahlung auf dem laufenden Konto gutgeschrieben. Bei annuitätischen Darlehen beinhaltet die Rate neben Zins- auch einen Tilgungsanteil, der im Laufe der Tilgung anteilig steigt.

Barkredite werden durch eine Kreditlinie auf laufendem Konto oder einem separaten Konto eingeräumt. Die Kreditlinie wird meist befristet für einen bestimmten Zeitraum gewährt, kann während der Laufzeit jedoch in schwankender Höhe durch entsprechende Zahlungsvorgänge in Anspruch genommen werden. Es gibt außer der Gesamtbefristung keine konkreten Rückführungsvereinbarungen. Neben Zinsen für die Inanspruchnahme wird teilweise für den nicht in Anspruch genommenen Kreditteil eine als Kreditprovision oder Bereitstellungszinsen bezeichnete zeitabhängige Vergütung in Rechnung gestellt. Der Barkredit ist meist als revolvierender Kredit ausgestaltet, dies erlaubt, selbst bei kurzzeitiger Rückführung wieder bis zur vollen Höhe der eingeräumten Kreditlinie den Kredit erneut in Anspruch zu nehmen.

Rechtlich sind beide Formen der Geldleihe Darlehen. Als Kreditleihe werden Avalkredite, Akkreditivkredite und Akzeptkredite bezeichnet. Hier stellt die Bank mit ihrer eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung, da derartige Geschäfte die Einschaltung einer Bank erfordern.

Kreditrahmenvereinbarungen können nach den (meist betrieblichen) Erfordernissen des Kreditnehmers als Barkredit oder teilweise als Aval-, in Form von Akkreditiven, Darlehen oder als Wechselkredit in Anspruch genommen werden. [1]

Es gibt ein paar grundsätzliche Unterschiede in Abhängigkeit von den Eigenschaften der Kreditnehmer. Die Unterscheidungskriterien von privaten Kunden und Geschäftskunden sind bei den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich.

Kredite für private Kunden

Private Kunden sind in der Regel abhängige Beschäftigte oder Privatpersonen, die kein Gewerbe betreiben. Hier finden besondere Vorschriften, die im Rahmen des Verbraucherschutzes hinsichtlich der Preisangabenverordnung oder des Ausweises des effektiven Jahreszinses Anwendung. Hiermit soll den Kunden die Vergleichbarkeit der verschiedenen Kreditangebote erleichtert werden.

Für die Kreditaufnahme muss die Volljährigkeit erreicht sein. Einzelne Geschäftsbanken verwenden automatisierte Bonitätsermittlungen aufgrund von Daten aus den vorliegenden Geschäftsbeziehungen oder/und Auskünften der SCHUFA.

  • Verfügungskredite sind eine besondere Form des Barkredites. Das Limit wird häufig automatisiert auf der Basis mehrerer durchschnittlicher regelmäßiger Zahlungseingänge, wie Gehalts- oder Rentenzahlungen, ermittelt.
  • Anschaffungskredite sind Darlehen für einen bestimmten Konsumzweck, hier sind Laufzeiten bis zu sechs Jahren gebräuchlich. Die Tilgungsrate umfasst neben der Kredittilgung auch die entsprechenden Zinszahlungen. Bearbeitungsgebühren fallen im allgemeinen zusätzlich an. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit wird eine zumutbare Belastung ermittelt, um den Kunden vor Überschuldung zu schützen. Zur Absicherung werden gelegentlich Sicherungsübereignungen des Kaufgegenstandes herangezogen. Außerdem ist der Abschluss einer Restschuldversicherung, einer besonderen Form der Lebensversicherung, möglich. Die Auszahlung erfolgt durch Gutschrift auf dem laufenden Konto oder durch Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer.
  • Als Baufinanzierungen werden Darlehen bezeichnet die zum Erwerb oder Bau von Immobilien verwendet werden. Die Tilgung erfolgt meist durch Annuitäten über einen langen Zeitraum, 30 Jahre sind üblich. Zur Besicherung werden Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden auf dem finanzierten Objekt herangezogen. Die Auszahlung erfolgt meist nach Baufortschritt. Neben meist für einen langen Zeitraum fest vereinbarten Zinsen fallen verschiedene Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren oder Gebühren für die Sicherheitenbestellung. Üblich sind Auszahlungsabschläge (Disagio), die die Zinsbelastung reduzieren.
  • Zwischenfinanzierungen sind meist endfällige Barkredite zur Vorfinanzierung von Bauspardarlehen im Zusammenhang mit Baufinanzierungen.
  • Vorfinanzierungen sind Barkredite die beispielsweise die Zeit bis zum Eingang einer Zahlung aus einer Lebensversicherung oder dem Erlös aus einem Immobilienverkauf gewährt werden
  • Wertpapierkredite sind Barkredite, die gegen Verpfändung von Wertpapieren gewährt werden, hier gelten meist feste Regeln für die Beleihung von Wertpapieren.
  • Avalkredite sind Kreditlinien für die Übernahme von Bürgschaften für Anzahlungen oder Mieten.

Kredite für Geschäftskunden

Geschäftskunden sind meist Vollkaufleute. Die Regeln aus dem Verbraucherschutz finden hier keine Anwendung. Die Übergänge zwischen Kreditfinanzierung und sonstiger Finanzierung sind fließend, da den größeren Unternehmen teilweise der Kapitalmarkt direkt zugänglich ist, diese Möglichkeiten der direkten Nutzung des Kapitalmarktes reichen von aktivischem Tagesgeld bis zu börsennotierten Anleihen.

  • Investitionskredite sind Darlehen zur Finanzierung von Gegenständen des Anlagevermögens.
  • Betriebsmittelkredite sind Barkredite für Finanzierung des Umlaufvermögens, die häufig als Kreditlinien auf laufenden Konten gewährt werden. In der Regel sind sie als revolvierende Kredite ausgestaltet und erlauben nach Reduzierung wieder die volle Inanspruchnahme. Zusätzlich zu den Zinsen können Kreditprovisionen für nicht in Anspruch genommene Krediteteile vom Kreditgeber geltend gemacht werden.
  • Warenfinanzierungen oder Barvorschüsse sind Barkredite, die meist auf Sonderkonten verbucht sind und meist nur kurzfristig endfällig eingeräumt werden.
  • Von strukturierten Krediten wird gesprochen, wenn neben der eigentlichen Kreditgewährung weitere Absprachen wie zur Begrenzung künftiger Zinssätze oder Umschuldungsvereinbarungen für Folgeperioden vertraglich vereinbart werden. Teilweise werden auch weitere derivative Produkte an die Kreditvereinbarung gekoppelt.
  • Schuldscheindarlehen sind Kredite, die teilweise von Banken, teilweise auch von anderen Investoren, gewährt werden. Hier ist die Grenze zur Kapitalbeschaffung der Firmen fließend.
  • Rembourskredite und Akzeptkredite sind ein Kreditinstrument im Außenhandel. Hier treten Banken in die Haftung für Wechsel durch Akzept ein und verbessern durch ihre Mithaft die Bonität des Wechsel.
  • Avalkredite sind Kreditlinien für die Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch Banken beispielsweise für Gewährleistung, Zölle oder erhaltene Anzahlungen.
  • Akkreditivlinien dienen der Finanzierung vom Importgeschäften.

Interbankengeschäfte

Als Interbankengeschäfte werden Kreditvereinbarungen unter Banken bezeichnet (in der Bankbilanz als aufgenommene Gelder ausgewiesen).

  • Währungskredite dienen meist der Mittelbeschaffung im internationalen Zahlungsverkehr, können aber auch der Refinanzierung dienen.
  • Handelslinien sind Kreditlinien für den Wertpapier- oder Devisenhandel.

Kredite an die öffentlichen Hand

Auch an die Länder, den Staat, Kommunen oder Staatsbetriebe werden Kredite gegeben

  • Kommunaldarlehen ist der Sammelbegriff für alle langfristigen Darlehen der Länder, Landkreise oder Gemeinden.
  • Kassenkredite dienen der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung.
  • Schatzwechsel sind praktisch Kassenkredite, werden aber in der Form von Wechseln ausgestaltet. Unter Notenbanken werden sie auch eingesetzt um Zinseinkünfte aus den Devisenreserven zu erzielen.

Kreditgeber

Die Bereitstellung von Krediten erfordert den Einsatz eigener Mittel durch den Kreditgeber. Banken setzen hierfür neben Eigenkapital Einlagen der eigenen Kundschaft ein. Weiter gehende Refinanzierungsmittel müssen am Kapitalmarkt beschafft werden.

Kreditinstitute

im deutschen Sprachraum sind Geschäftsbanken, meist als Universalbank betrieben, die wichtigsten Kreditgeber, die alle Formen von Kredit vergeben. Daneben stehen Spezialbanken, wie Hypothekenbanken, Teilzahlungsbanken mit einem Teil der möglichen Kreditprodukte zur Verfügung. Bausparkassen vergeben Darlehen zur Baufinanzierung. Versandhändler und Autohersteller verfügen meist über Tochterfirmen, die Kredite zur Bezahlung der verkauften Produkte anbieten. Von deutschen Banken wurden per Juli 2006 2.651,1 Milliarden € Kredite an inländische Nichtbanken gewährt [2]

Zur Refinanzierung oder Verteilung des Kreditrisikos können bei Großkrediten mehrere Kreditgeber ein Konsortium bilden und diesen Konsortialkredit gemeinschaftlich vergeben.

Als weitere Spezialbanken seien die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Wohnungsbaukreditanstalten der Länder erwähnt, die unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten zinsverbilligte Darlehen anbieten, die jedoch meist über Geschäftsbanken beantragt werden müssen, die auch die technische Abwicklung übernehmen, für diese Dienstleistung erhalten sie einen Teil der Zinsmarge.

Zentralbanken als Kreditgeber

Zentralbanken stehen als Kreditgeber für Geschäftsbanken zur Verfügung, sie bieten die Rediskontierung von Wechseln an, die die Banken im Rahmen von Diskontkrediten angekauft haben. Als Zinssatz für diese Kredite ist der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ( bis 1999: Diskontsatz ) zu zahlen. Zur kurzfristigen Bereitstellung von Zentralbankguthaben können Lombardkredite gegen Hinterlegung von Wertpapieren aufgenommen werden.

Dem Staat und den Institutionen der öffentlichen Hand stehen die Zentralbanken mit Kassekrediten zur Vorfinanzierung künftiger Einnahmen zur Verfügung.

Sonstige Kreditgeber

Lebensversicherungsgesellschaften bieten klassische Baufinanzierungen an, die durch die fällige Lebensversicherung getilgt werden, die während der Kreditlaufzeit anzusparen ist, daneben sind die vereinbarten Darlehenszinsen zu bezahlen.

In der dritten Welt werden im Rahmen der Entwicklungshilfe von verschiedenen Initiativen Mikrokredite - meist begrenzt auf wenige hundert € - gewährt, um den Aufbau von kleinen Gewerbebetrieben zu fördern.

Kredite können auch von Privatpersonen gewährt werden. Hauptartikel: Privatkredit

Kreditvergabe

Bei der Kreditvergabe der Bank an ihren Kunden entsteht neben einer Forderung der Bank an den Kunden auf Rückzahlung des Kredits (Schuld) auch eine Forderung des Kunden an die Bank, die auf Zentralbankgeld lautet, so genanntes Buchgeld oder Giralgeld. Dieses Buchgeld wird als Bankguthaben bezeichnet und betrachtet, obwohl bei der Kreditvergabe nichts eingelegt wird, sondern nur Buchungen stattgefunden haben. Dieses Buchgeld hat Zahlungsmittelcharakter. Durch die Kreditgewährung betreiben die Geschäftsbanken immer auch Geldschöpfung.

Staatliche Regelungen

Durch Gesetze neben den allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften wird die Kreditgewährung - zumindest für die Kreditinstitute - durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien streng geregelt. Namentlich aus den Regelungen, die mit den Vorschriften nach Basel II in vielen Staaten zur Anwendung kommen, beklagen sich mittelständische Unternehmen über eine restriktive und teure Kreditvergabepolitik der Banken.

Schutzvorschriften für den Kreditnehmer

Es gab bereits im Mittelalter - trotz des christlichen Zinsverbotes - Bemühungen, den Zins, also das Entgelt für die Kreditgewährung, zu begrenzen. Beispiele finden bereits im Mittelalter für Genua (12,5 %) oder die Weisung von Kaiser Friedrich II mit 10 % (allerdings für Juden) [3]

  • In der Schweiz wurde mit dem Konsumkreditgesetz (1. Januar 2003) für bestimmte Kreditarten ein Höchstzins von 15 % p.a. festgelegt und ein Widerrufsrecht gesetzlich verankert.
  • in Deutschland wurde mit einer Verordnung für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses eine Vergleichbarkeit der Kreditangebote für Konsumentenkredite geschaffen.

Gläubigerschutz

Verschiedene Bankpleiten Ende des 19. Jahrhunderts führten zu gesetzlichen Normen, die schließlich in das Kreditwesengesetz (Deutschland und ähnlich in Österreich) einflossen und die Höhe der Kreditvergabe durch Kreditinstitute begrenzt und den Einsatz von anteiligen Eigenkapital der Kreditgeber geregelt. Dabei dürfen Großkredite im Einzelfall nicht höher als 25% des haftenden Eigenkapitals sein.

Bereits seit langem gilt die Vorschrift in § 18 KWG, die die aktuelle Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers regelt.

Die Kreditinstitute unterliegen einer besonderen Bankenaufsicht, die in Deutschland durch das BAFin ausgeübt wird.

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MARisk)

Mit Veröffentlichung des Rundschreibens 18/2005 [4] hat die Bundesbank die Anwendung der Richtlinien aus Basel II für deutsche Kreditinstitute konkretisiert. Diese schreiben die Verfahren für eine Risikoeinschätzung für Kredite mit Ratingverfahren vor und geben Vorschriften für die Kapitaldeckung von Krediten.

Ferner wird die organisatorische Trennung zwischen der Marktseite (Kreditvergabe) und dem Risikomanagement geregelt.

Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen

Kreditvergabe stellt auch immer eine Geldschöpfung dar. Die Steuerung der Geldmenge obliegt der Europäischen Zentralbank]. Es sind seit längerem statistische Meldeverfahren zur Kreditvergabe mit Verordnung der Bundesbank geregelt. Daneben überwacht die Evidenzzentrale alle Millionenkredite und gibt den Kreditinstituten Rückmeldung zur gesamten Verschuldung von Kreditnehmern mit Millionenkrediten.

Betriebswirtschaftliche Regeln

Bei der Kreditvergabe hält sich eine Bank an Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene Bankregel, um ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren.

Vom Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung

Besicherung des Kredits

Bei der Kreditvergabe wird Wert auf die nachhaltige Fähigkeit des Kreditnehmers gelegt, die Zinsen und Tilgungen aus laufenden Einkünften (bei Firmen: Cash Flow) erbringen zu können. Insbesondere bei mittel- und langfristigen Krediten, also mit Laufzeiten von über sechs Monaten, wird die Stellung von Kreditsicherheiten durch den Kreditnehmer notwendig. In Hinblick auf ihre Verwertbarkeit unterscheidet man:

  • "weiche Sicherheiten": Patronatserklärungen, Positivreverse, Bürgschaften
  • "harte/dingliche Sicherheiten": insbesondere Grundpfandrechte, Bardeckung, Verpfändung von Guthaben oder Effekten. Harte Sicherheiten können nach den Basel II-Regeln risikomindernd einen geringeren Eigenkapitaleinsatz der Bank mit sich bringen.

Ferner können in den Kreditverträgen

  • "globale Besicherung" für mehrere Kreditverhältnisse aus einer Bank/Kundenbeziehung
  • "Spezialsicherheiten" nur für einen einzelnen Kredit

vereinbart werden.

Siehe hierzu auch: Kreditsicherung

Kosten des Kredites

Ein Kreditnehmer erhält Kredit mit der Verpflichtung, den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per annum ("% p.a.") angegeben.

Es gibt auch zinsfreie Darlehen – vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder Kommunen können vom Kreditnehmer auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.

Der Zinssatz richtet sich vor allem nach

In geringerem Maß wird der Zinssatz beeinflusst von

  • der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
  • von dem geplanten Vorhaben, für welches der Kredit verwendet werden soll.

Die Nebenkosten des Kredites können sich in Abhängigkeit vom Kreditvertrag aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:

  • Bei Beendigung des Kreditvertrags

Hinweis: Nicht alle dieser Kosten sind im Effektivzins enthalten.

Geschichtliche Entwicklung

In Hinblick auf das im Christentum geltende Zinsverbot waren im frühen Mittelalter Juden die einzigen, denen die Kreditvergabe in Form von Geld möglich war. Auch für sie galt ein Zinsverbot, es war jedoch beschränkt auf Mitglieder der Religionsgemeinschaft. Die mittelalterlichen Fürsten machten von dieser Ausnahme regen Gebrauch und finanzierten ihre Hofhaltung und Kriege durch die Kredite jüdischer Kreditgeber. die Rückzahlung erfolgte (sofern überhaupt) durch Steuereinnahmen und Eroberungen.

Daneben war die Bereitstellung von Saatgut für die Bauern durch die Lehnsherren und Rückzahlung dieser Warenkredite durch Teile der späteren Ernten durchaus üblich. Bei Missernten führte dies jedoch zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, da häufig der Bauernhof gepfändet wurde (Zinsknechtschaft).

Reisende Kaufleute erhielten bereits im Mittelalter gegen Hinterlegung von Geld bei einem Bankier Kreditbriefe, gegen deren Vorlage auf der Reisestrecke Teile des hinterlegten Geldes ausgezahlt wurde und das Beraubungsrisiko auf Reisen damit vermindert werden konnte. Möglich wurde dies durch enge familiäre Beziehungen der frühen Bankiers.

Ende des 17. Jahrhunderts fiel das Zinsverbot für Christen offiziell. Das Bankwesen, das sich bis zum heutigen Tag fortentwickelt hat, entstand aber durch die Bedürfnisse des Seehandels bereits früher, vor allem in den Handelsstädten Venedig, Genua, Hamburg, Amsterdam und London. Bereits 1530 gewährte Jakob Fugger dem deutschen Kaiser Ferdinand I. ein Darlehen über 275.333 Gulden [5]

Dabei hatte immer schon ein enges Vertrauensverhältnis der Banken untereinander eine besondere Bedeutung, da nicht notwendigerweise an jedem Ort Niederlassungen unterhalten werden konnten. Derartige Beziehungen bestehen noch heute im System der Korrespondenzbanken fort.

Entwicklung im 19. Jahrhundert

Anfang des 19. Jahrhunderts wurden mehrere Banken in der Form von Kapitalgesellschaften gegründet, da der ansteigende Kreditbedarf der Wirtschaft nicht mehr ausreichend von Privatbankiers gedeckt werden konnte. In Frankreich führten die frühsozialistischen Ideen des Kreises um Saint-Simon zu Bankgründungen. Diese Ideen wurden auch in Deutschland aufgenommen und führten auch hier zu Bankgründungen. Auch Gustav von Mevissen, dem Verwalter des A. Schaaffhausen'scher Bankvereins hatte sich mit den Ideen der Saintsimonsten beschäftigt und vertrat deren Ansichten [6]

Hermann Schulze-Delitzsch erkannte im Zeitalter der zunehmenden Industrialisierung die Notwendigkeit, kleinen Handwerkern das Überleben gegenüber den Industriebetrieben durch Finanzierungshilfen zu sichern. Es entstanden Spar- und Konsumgenossenschaften, die auch Kredit gewährten. Ihr Nachfolger sind die heutigen Volksbanken. Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründete im Bereich der Landwirtschaft ebenfalls eine Kreditgenossenschaft, um hier Kredite einräumen zu können, hieraus entstanden die Raiffeisenbanken.

Sparkassen, bereits 1746 entstanden, betrieben zunächst neben der Annahme von Einlagen das Leihgeschäft und vergeben seit 1952 Konsumentenkredite mit fest vereinbarten Rückzahlungsraten.

nach 1950

In den Jahren des Wiederaufbaus nahm die Bedeutung des Kreditgeschäftes mit privaten Kunden zu. Die Kreditinstitute gewährten Kredit für die Anschaffung von langlebigen Wirtschaftsgütern, die Konsumentenkredite, die mit einer festen Ratenvereinbarung innerhalb von höchstens 72 Monaten zu tilgen waren. Die Kredite waren im wesentlichen auf die Gehaltseingänge der Kunden abgestellt, neben einer Gehaltsabtretung wurde insbesondere bei Autos eine Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes üblich. Um die Bonität der Kreditnehmer überwachen zu können, melden die Kreditgeber die gewährten Ratenkredite der SCHUFA und erhalten ihrerseits Rückmeldungen, falls Kreditnehmer weitere Kredite bei anderen Banken aufnehmen.

Nach 1970 hatte fast jeder Arbeitnehmer ein laufendes Girokonto für seine Gehaltseingänge und den Zahlungsverkehr. Die Banken erhielten hiermit einen guten Einblick in die Einkommensverhältnisse und räumten Dispositionskredite in Höhe mehrerer monatlicher Gehaltseingänge ein.

Internationalisierung und Globalisierung

Als Folge des Ausbaus des Außenhandels wurden zunehmend Geschäfte in ausländischen Währungen abgeschlossen, die häufig durch Kreditgewährungen zu finanzieren waren. Dies erfolgte zunächst unter Einschaltung von Banken im Inland, teilweise wurden bereits ausländische Zweigniederlassungen insbesondere der Importeure eingeschaltet, um die Kreditkosten zu senken. Seit den 1980ern nehmen die direkten Kreditaufnahmen im Ausland zu, da zunehmend Konzerngesellschaften international tätig sind und ihnen teilweise die Kapitalmärkte in Ausland direkt für Kreditaufnahmen zugänglich sind.

Arten von Krediten

Unterscheidung der Kreditarten nach:
Laufzeit Höhe Besicherung Status Kreditgeber Bereitstellung Verwendung
  • kurzfristig (< 6 Monate)
  • mittelfristig
  • langfristig > 4 Jahre
  • Mikrokredit
  • Klein-
  • Mittel-
  • Millionen-
  • Großkredit
  • Blanko (unbesichert)
  • Teilgedeckt
  • Vollgedeckt
  • Hypothekenkredit
  • intakt
  • gefährdet
  • notleidend
  • ausgefallen
  • Barkredit
  • Warenkredit
  • Kreditleihe
  • Konsumkredit
  • Investitionskredit
  • Betriebmittelkredit
  • Zwischenkredit
  • Effektenkredit
  • Import/Exportkredit

[7]

Siehe auch

Quellen

  1. Karl F. Hagenmüller: Der Bankbetrieb, Band II - Aktivgeschäfte und Dienstleistungsgeschäfte, Wiesbaden 1970, ISBN 3-409-42025-8, S. 15
  2. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank August 2006, Bankenstatistik S. 1
  3. Karl Marx - Friedrich Engels: Werke, Band 25, "Das Kapital", Bd. III, Fünfter Abschnitt, Berlin 1983, p 611
  4. http://www.bafin.de/marisk/060504_rs.htm
  5. Erich Achterberg, Maximilian Müller-Jabusch: Lebensbilder Deutscher Bankiers, Frankfurt 1964, S. 37
  6. Lebensbilder S. 180 ff
  7. Karl F. Hagenmüller, bearb. G. Diepen: Der Bankbetrieb - Lehrbuch und Aufgabensammlung, Wiesbaden 1970 ISBN 3-409-42094-0, S. 288 ; angepasst

Literatur

  • Falter, Manuel: "Die Praxis des Kreditgeschäfts, 16. Auflage", Deutscher Sparkassenverlag, 2004, ISBN 3-09-301520-0
  • Borchert, Manfred: "Geld und Kredit", Oldenbourg, 2003, ISBN 3-486-27420-1

Weblinks

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Kredit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
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