Abmahnwelle
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Eine Abmahnwelle oder auch Massenabmahnung bezeichnet ein massenhaftes Versenden von Abmahnungen aufgrund einer Vielzahl von Verletzungshandlungen, z.B. gegen das Marken- und Urheberrecht. Den Initiatoren wird unterstellt, dass sie sich die Kostenerstattung missbräuchlich zu Nutze machen, um damit größere Geldsummen zu verdienen. Auch eine "Marktbereinigung" durch Abmahnungen an kleinere Konkurrenten kann ein mögliches Motiv für eine Abmahnwelle sein.[1]
Der abmahnende Rechtsanwalt erhält in jedem Fall Anwalts- oder Abmahngebühren. Aufgrund der für Anwälte recht lukrativen Geldquelle per Gesetz werden in einigen Fällen sogar Mandate gefälscht: Abmahngebühren dürfen nur bei einem gültigen Mandat verlangt werden.[2][3]
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Bestandteile einer Abmahnung
Eine Abmahnung muss folgende Angaben enthalten, damit sie berechtigt ist:
- der Mandant (als vermeintlich Geschädigter) muss mit Name, Adresse, ggf. Firmenname im Abmahnungsschreiben erwähnt werden.
- der Verfasser muss der Mandant selbst oder ein Anwalt mit gültigem Mandat sein. Ein Anwalt ohne Mandat darf keine Gebühren für die Abmahnung verlangen, jedoch kann ein strafrechtlicher Verstoß vorliegen, was eine Geldstrafe (an den Staat) nach sich ziehen kann.
- den zutreffenden Tatbestand. Kann der Abgemahnte beweisen, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist, ist die Abmahnung hinfällig. Jedoch können Verfahrenskosten entstehen, das sich abmahnende Rechtsanwälte i.d.R. nicht vom unerfüllten Tatbestand überzeugen lassen und meistens ein Verfahren einleiten werden.
Die Abmahnkosten sind nicht zwingender Bestandteil einer Abmahnung.
[Bearbeiten] Vorgang
In vielen praktischen Fällen reicht das Senden eines Briefes oder einer E-Mail aus, um den Verletzer zur Unterlassungserklärung zu bewegen. Wenn der behauptete Verstoß des Empfängers gegen eine Vorschrift nicht gegeben oder geringfügig ist, kann der Abgemahnte ohne weitere Korrespondenz selbst eine "negative Feststellungsklage" einreichen (lassen). Damit soll festgestellt werden, dass kein Unterlassungsanspruch besteht.
Bei den in der Vergangenheit bekannt gewordenen Abmahnwellen wurden massenhaft Abmahnungen an Privatpersonen und Unternehmen verschickt, davon ausgehend, dass die Mehrzahl der Adressaten das Risiko und die Mühe einer juristischen Auseinandersetzung scheut und die geforderte Kostenerstattung zahlt. Gegenstand der Abmahnungen waren Verletzungen des Urheberrechts, Markenrechts oder Wettbewerbsrechts, die zum Teil strittig bzw. kleiner im Wirkungskreis sind.
Abmahnwellen sind dann ein systematisches auf rechtsmissbräuchlichen Einkommenserwerb angelegtes Verhalten, wenn nicht massenhaft und systematische Verletzungshandlungen vorliegen. Die Zulässigkeit und Begründetheit von Abmahnungen "... in mindestens 35 Fällen ..." hat das LG München I (Az.: 1 HKO 8408/00; Urteil vom 19. Juli 2000 S. 11 -rechtskräftig) bejaht.
[Bearbeiten] Urteile zu "Abmahnwellen"
LG Braunschweig (Az.: 9 0 1741/00(74))
LG Frankfurt a.M. (Az.: 3/11 O 65/01)
LG Stuttgart (Az: 41 O 69/02 KfH)
LG Düsseldorf (Az. 4a 0 53/02)
[Bearbeiten] Initiatoren von Abmahnwellen
Folgende Institutionen sind für ihre regelmäßigen Abmahnungen gegen Wettbewerber und Privatpersonen bekannt:
Initiator oder Kanzlei | Quellen | als Begründung angeführte Gegenstände (z.B. Marken) |
---|---|---|
o2 Germany | Telepolis | "O2", "Loop", "0179" |
Günter Freiherr von Gravenreuth | Heise News | "Explorer", "Webspace", "ASP" |
Kanzlei Harmsen & Utescher | Abmahnungen Scout24 [1] | Div. "Scout" und Scout24"-Marken |
Kanzlei Waldorf | Heise News, Kefk Network, flubber.twoday.net | Software, die nach neuem Urheberrechtsgesetz verboten ist, sowie Presseberichte darüber und Weblinks zu derartiger Software. |
Anwaltskanzlei Streitbörger Speckmann. | (fast) alles wo "Ballermann" darauf steht [2] | Div. Marken "Ballermann" |
Anwaltskanzlei Wollmann und Partner GbR | Heise News | Im Internet veröffentlichte Liedtexte |
Rechtsanwalt Olaf Tank mit Andreas und Manuel Schmidtlein GbR | Abzocke-Forum, Heise News | "Abofalle" (Angebliche Anmeldung bei kostenpflichtigen Internetdiensten) |
[Bearbeiten] Siehe auch
- Selbsthilfeeinrichtung Forschungsstelle Abmahnwelle e. V.
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
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