Aktivvermerk
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Ein Aktivvermerk (auch Herrschvermerk) ist in Deutschland eine Eintragung im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts, welche die mit dem Grundstück verbundenen Rechte auf anderen Grundstücken wiedergibt, zum Beispiel ein Wegerecht auf einem Nachbargrundstück.
Aktivvermerke können eingetragen werden, es besteht jedoch keine Pflicht dazu, daher wird in der Praxis oft darauf verzichtet.
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