Grundstück
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Unter einem Grundstück versteht man in der Umgangssprache einen äußerlich erkennbar abgegrenzten Teil der Erdoberfläche.
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[Bearbeiten] Rechtsbegriff
[Bearbeiten] Deutschland
Der juristische Begriff weicht hiervon ab: Der Begriff des Grundstücks wird im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht näher definiert, sondern vorausgesetzt. Sein Gehalt ergibt sich aus der Grundbuchordnung: Grundstück bezeichnet danach im deutschen Sachenrecht einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist. Es kann als Personalfolium und als Realfolium aufgestellt sein. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren, in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang bestehenden Flurstücken bestehen.
Auch ein Gewässer kann ein Grundstück sein.
Ein Grundstück, das gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf, wird als Baugrundstück bezeichnet.
Mehrere Grundstücke im Rechtssinne können im Grundbuch durch Erklärung des Eigentümers zu einem Grundstück vereinigt werden. Auch ist möglich, ein Nebengrundstück (etwa nur mit der Garage bebaut) einem Hauptgrundstück (beispielsweise bebaut mit dem Haus) als Bestandteil im Grundbuch zuzuschreiben. Letztlich ist es auch möglich, von einem bestehenden Grundstück nach Vermessung und Erfassung im Kataster eine Teilfläche abzuschreiben und ein neues, eigenes Grundstück in das Grundbuch einzutragen.
Zum Grundstück gehören nach den deutschen gesetzlichen Bestimmungen als wesentliche Bestandteile (§§ 93-94 BGB) insbesondere die fest mit dem Grund und Boden verbundenen Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sowie der Aufwuchs. Grund und Boden sowie die damit fest verbundenen Gebäude und bauliche Anlagen bilden also eine sachliche und rechtliche Einheit, so dass diese grundsätzlich (Ausnahmen: Wohnungseigentum, Erbbaurecht) keinen unterschiedlichen Eigentümer haben können.
Als Grenzmarkierung (auch Vermarkung) zwischen landwirtschaftlichen Grundstücken dienten unter anderem über Jahrhunderte und partiell noch heute Lesesteinhaufen. Diese Steine mussten zur Kultivierung mühsam per Hand von den Feldern geräumt werden und wurden – bisweilen über Generationen hinweg – platzsparend an den Rändern von Äckern zu Haufen aufgetürmt.
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz regelt Art. 655 ZGB, was alles als Grundstück im Rechtssinne zu betrachten ist.
Die betreibungs- und konkursrechtliche Zwangsverwertung von Grundstücken richtet sich nach der VZG.
[Bearbeiten] Wert eines Grundstückes
Der Wert eines Grundstückes hängt wesentlich von seiner Lage ab: Eine zentrale Lage mit einer guten Infrastruktur führt zu einem hohen Wert. Die Höhe des Quadratmeterpreises für ein Baugrundstück ist zudem vom Zuschnitt des Grundstücks abhängig. Grundstücke mit übergroßer Tiefe haben oft einen geringeren Wert. Als Grundstückstiefe wird dabei die, ausgehend von der Straße, rückwärtige Länge eines Grundstücks bezeichnet.
[Bearbeiten] Siehe auch
Eigentumsgrenze, Flurstück, Immobilie, Herstellungskosten, Baufenster, Grundsteuer (Deutschland).
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Wiktionary: Grundstück – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |