Bestandsverzeichnis
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Mit Bestandsverzeichnis bezeichnet man im deutschen Sachenrecht den ersten Teil eines Grundbuchblatts, das die Bezeichnung des Grundstücks (Bestands-Nr., Gemarkung, Flurnummer, Flurstück-Nummer, Größe in m²) enthält.
Außerdem kann das Bestandsverzeichnis auch Aktivvermerke über Rechte, die zugunsten des Eigentümers an fremden Grundstücken bestellt wurden, enthalten.
Siehe auch: Grundbuch
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Weitere Bedeutung: Verzeichnis für Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG).