Amtsblatt
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Als Amtsblatt bezeichnet man ein behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, welche die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben. Teilweise beziehen sich die Bekanntmachungen auch auf den internen Dienstbetrieb. In Preußen gab seit 1811 jede Regierung für jeden Regierungsbezirk wöchentlich ein Amtsblatt heraus (Verordnungen, Beförderungen, Auktionen, Steckbriefe, Konkurse,Ernennungen der Richter, Lehrer, Professoren, Beamten, Ordensverleihungen,usw.) Die Schleswig-Holsteinische Anzeigen erscheinen unter diesem Titel seit dem Jahr 1750 und dürften damit eines der älteren Amtsblätter Deutschlands sein.
Siehe auch: Dresdner Amtsblatt, Amtsblatt der Europäischen Union, Gesetzblatt, Amtsblatt für Berlin, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin