Regierungsbezirk
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In Deutschland ist ein Regierungsbezirk der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums. Dies ist eine Verwaltungsbehörde mit Bündelung von Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In manchen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde als Regierung oder Bezirksregierung bezeichnet. Die Regierungspräsidien stehen als Mittelinstanz (Landesmittelbehörde) zwischen der Ministerialebene und den Kommunen (bzw. unteren Landesbehörden). In kleineren Bundesländern existiert diese Verwaltungsebene nicht. Auf dieser Hierarchieebene gibt es keine parlamentarische Entsprechung. Kreistage und Landesparlamente haben andere Ansprechpartner (Regierung, Landrat).
In nahezu allen Bundesländern wird diskutiert, die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben auf die Ministerial- bzw. die kommunale Ebene zu verlagern.
In Baden-Württemberg allerdings wurden durch die Verwaltungsreform von 2005 die Regierungspräsidien gestärkt, indem ihnen viele Aufgaben bis dahin eigenständiger Landesbehörden übertragen wurden. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich in Nordrhein-Westfalen ab. Mit Beginn 2007 werden verschiedene Untere Landesbehörden, die u. a. für den Umweltschutz zuständig sind (z. B. staatliche Umweltämter) in die Bezirksregierungen eingegliedert. Ein Großteil von deren Tätigkeiten soll dann von den Kommunen wahrgenommen werden. Die Industrievertreter haben diesen Schritt ursprünglich als Bürokratieabbau befürwortet. Zunehmend werden jedoch Befürchtungen laut (BDI, VCI), dass die kommunalen Abhängigkeiten nicht mehr den bisherigen unabhängigen rechtlichen Standard gewährleisten können.
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[Bearbeiten] Geschichte
Bereits 1808/16 gliederte Preußen sein Staatsgebiet in Provinzen und Regierungsbezirke. Letztere gaben seit 1811 ein Amtsblatt heraus für öffentliche Mitteilungen.
Während der Zeit des Deutschen Reiches gab es in den größeren Bundesstaaten ebenfalls Regierungsbezirke als Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung, allerdings teilweise unter einer anderen Bezeichnung: Regierungsbezirke in Preußen und Bayern; Kreise in Württemberg, Bezirke in Hessen, landeskommissarische Bezirke in Baden, Kreishauptmannschaften in Sachsen.
Nach 1945 wurden sie in den meisten Flächenstaaten wieder als staatliche Mittelinstanz eingerichtet. Die Verwaltungsbehörde für die Regierungsbezirke, deren Grenzen sich im Laufe ihrer Geschichte mehrmals geändert haben, wurde entweder "Regierungspräsidium", "Regierung", "Der Regierungspräsident" oder "Bezirksregierung" genannt. Leiter dieser Behörde ist im allgemeinen der Regierungspräsident. In anderen Flächenstaaten gab es ähnliche Verwaltungseinheiten mit unterschiedlichen Bezeichnungen, z. B. "Kreishauptmannschaft" (in Sachsen) oder "Kreis" (nicht zu verwechseln mit den heutigen Kreisen).
In der DDR wurden im Zuge der Abschaffung der Länder bei der Verwaltungsreform von 1952 so genannte Bezirke eingerichtet, deren Gebiete sich nur teilweise mit früheren Regierungsbezirken deckten. Bei der Wiedereinrichtung der Länder in der in Auflösung begriffenen DDR 1990 wurden nur in Sachsen und Sachsen-Anhalt erneut Regierungsbezirke geschaffen.
[Bearbeiten] Regierungsbezirke
In folgenden deutschen Ländern gibt es Regierungsbezirke:
- Baden-Württemberg – 4 Regierungsbezirke: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen.
- Bayern – Bezirke der 7 Regierungen: Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben (nicht zu verwechseln mit den 7 deckungsgleichen Bezirken gleichen Namens).
- Hessen – 3 Regierungsbezirke: Darmstadt, Gießen, Kassel.
- Nordrhein-Westfalen – 5 Bezirksregierungen: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster.
Zur Zeit ist geplant, deren Zahl auf drei zu reduzieren. Die Regierungsbezirke Düsseldorf (neu: Rheinland) und Münster (neu: Westfalen) sollen erhalten bleiben, die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Köln aufgelöst werden. Ein neuer Regierungsbezirk mit Sitz in Essen soll für das Ruhrgebiet errichtet werden. Zunächst wurden jedoch zum 1. Januar 2007 den vorhandenen Bezirksregierungen weitere Aufgaben aus Sonderbehörden zugeschlagen (unter anderem Arbeitsschutz und Umwelt). - Sachsen – 3 Regierungsbezirke: Chemnitz, Dresden, Leipzig.
In folgenden Ländern wurden die Regierungsbezirke abgeschafft:
- Rheinland-Pfalz (1999)
- Sachsen-Anhalt (2003)
- Niedersachsen (2004)
[Bearbeiten] Ehemalige Regierungsbezirke
- aufgelöst vor 1945:
- Berlin (Brandenburg, 1822)
- Kleve (Jülich-Kleve-Berg, 1822)
- Reichenbach (Schlesien, 1820)
- Stralsund (Pommern, 1932)
- Westpreußen (Ostpreußen, 1939)
- erstmals aufgelöst 1920 infolge der Abtretungen laut Versailler Vertrag, neu eingerichtet im Zuge der deutschen Annexionen in Polen 1939, nach der deutschen Kriegsniederlage 1945 erneut aufgelöst:
- Bromberg (Posen / Danzig-Westpreußen)
- Danzig (Westpreußen / Danzig-Westpreußen)
- Marienwerder (Westpreußen / Danzig-Westpreußen)
- Posen (Posen / Wartheland)
- Vorübergehend eingerichtet im Zuge der deutschen Annexionen in Polen 1939, nach der deutschen Niederlage 1945 aufgelöst:
- Hohensalza (Wartheland)
- Kattowitz (Schlesien)
- Litzmannstadt (hieß bis 1941 Regierungsbezirk Kalisch; Wartheland)
- Zichenau (Ostpreußen)
- aufgelöst 1945 nach Anfall der Ostgebiete des Deutschen Reiches an Polen und die Sowjetunion:
- Allenstein (Ostpreußen)
- Breslau (Schlesien)
- Gumbinnen (Ostpreußen)
- Köslin (Pommern)
- Königsberg (Ostpreußen)
- Liegnitz (Schlesien)
- Oppeln (Schlesien)
- Schneidemühl (Pommern)
- Stettin (Pommern)
- aufgelöst wegen neuer Nachkriegs-Verwaltungsstruktur in den Westlichen Besatzungszonen:
- Minden (Nordrhein-Westfalen, 1947)
- Sigmaringen (Hohenzollernsche Lande, 1946)
- aufgelöst wegen neuer Nachkriegs-Verwaltungsstruktur in der sowjetischen Besatzungszone/DDR:
- Erfurt (Thüringen, 1945)
- Frankfurt (Oder) (Brandenburg, 1952)
- Halle (Sachsen-Anhalt, 1952; Neugründung nach Wiedervereinigung)
- Magdeburg (Sachsen-Anhalt, 1952; Neugründung nach Wiedervereinigung)
- Merseburg (Halle-Merseburg, 1945)
- Potsdam (Brandenburg, 1952)
- aufgelöst bzw. neu zugeschnitten und umbenannt während der Gebietsreformen der 1960er und 1970er Jahre:
- Aachen (Nordrhein-Westfalen, 1972)
- Aurich (Niedersachsen, 1978)
- Hildesheim (Niedersachsen, 1978)
- Montabaur (Rheinland-Pfalz, 1968)
- Nordbaden (Baden-Württemberg, 1973)
- Nordwürttemberg (Baden-Württemberg, 1973)
- Oldenburg (Niedersachsen, 1978)
- Osnabrück (Niedersachsen, 1978)
- Rheinhessen (Rheinland-Pfalz, 1968)
- Pfalz (Rheinland-Pfalz, 1968)
- Stade (Niedersachsen, 1978)
- Südbaden (Baden-Württemberg, 1973)
- Südwürttemberg-Hohenzollern (Baden-Württemberg, 1973)
- Wiesbaden (Hessen, 1968)
- aufgelöst nach Verzicht auf Regierungsbezirke:
- Braunschweig (Niedersachsen, 2004)
- Dessau (Sachsen-Anhalt, 2003)
- Halle (Sachsen-Anhalt, 2003)
- Hannover (Niedersachsen, 2004)
- Koblenz (Rheinland-Pfalz, 1999)
- Lüneburg (Niedersachsen, 2004)
- Magdeburg (Sachsen-Anhalt, 2003)
- Rheinhessen-Pfalz (Rheinland-Pfalz, 1999)
- Trier (Rheinland-Pfalz, 1999)
- Weser-Ems (Niedersachsen, 2004)
[Bearbeiten] Literatur
- Jörg Bogumil, Steffen Kottmann: Verwaltungsstrukturreform – die Abschaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen. Schriftenreihe der Stiftung Westfalen-Initiative, Band 11. Ibbenbürener Vereinsdruckerei: Ibbenbüren 2006. ISBN 3-932959-48-5. Link.