Schleswig-Holsteinische Anzeigen
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Die Schleswig-Holsteinische Anzeigen sind das Justizministerialblatt des Bundeslandes Schleswig-Holstein und gleichzeitig eines der ältesten Periodika des Landes.
Die Schleswig-Holsteinischen Anzeigen bestehen aus der Zeit der Herzogtümer Schleswig und Holstein und erscheinen seit dem Jahr 1750[1]. Sie sind ein Bekanntmachungsblatt, das unter gleichem Titel sowohl von den Königen von Dänemark wie von den vielfältigen Herrschern in Schleswig-Holstein wie dem Hause Schleswig-Holstein-Gottorf herausgegeben wurde. Herausgeber ist heute das Justizministerium des Landes, das die Schriftleitung dem Oberlandesgericht Schleswig überlassen hat. Sie sind gegliedert in einen monatlich erscheinenden Teil A (mit den redaktionellen Inhalten einer juristischen Fachzeitschrift und Beiträgen zur Rechtsprechung im Gerichtsbezirk des einzigen OLG des Landes) und einen zweimal im Monat erscheinenden Teil B (Anzeigenteil und Justizmitteilungen). Es handelt sich also um ein Amtsblatt und nicht um ein Anzeigenblatt.
Verlag und Druck erfolgen bei J.J. Augustin in Glückstadt.
[Bearbeiten] Literatur, Quellen und Anmerkungen
- ↑ Aufgrund einer Konzession durch König Friedrich V. von Dänemark seit dem 4. Mai 1750. Faksimile der ersten Titelseite in SchlHA 2000, S. 97
ISSN: 1860-9643