Amtstierarzt
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Der Amtstierarzt ist der der staatlichen Veterinärverwaltung vorstehende Tierarzt, der mit der Überwachung von mit Tieren in Zusammenhang stehenden Aufgaben im Gesundheitsschutz in seinem Amtsbezirk beauftragt ist. Er ist für die Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft, die Bekämpfung von Tierseuchen, den Tierschutz und gegebenenfalls für den Grenzdienst zuständig. Der Amtstierarzt bzw. die zuständige Behörde (Veterinäramt) kann bestimmte Aufgaben an andere angestellte oder auch freiberufliche Tierärzte übertragen. Neben dem Amtstierarzt gibt es im Fleischhygienebereich auch den Begriff des amtlichen Tierarztes. Amtliche Tierärzte sind diejenigen Tierärzte, die mit der behördlichen Überwachung bei der Gewinnung von frischem Fleisch betraut sind, unabhängig von ihrem Dienstverhältnis zur Veterinärverwaltung.
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[Bearbeiten] Aufgaben in der Lebensmittelüberwachung
Die tierärztliche Lebensmittelüberwachung umfasst alle Tätigkeiten bei der Erzeugung und beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Dies umfasst die Überwachung der Hygiene und der sonstigen Rechtsvorschriften. Eine besondere Aufgabe besteht bei der Schlachtung in der Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch den amtlichen Tierarzt. Dabei kann er sich von amtlichen Fachassistenten (ehemals Fleischkontrolleure) unterstützen lassen. Neben der Kontrolle der Lagerung und der Verkaufseinrichtungen in Lebensmittelbetrieben stellt die Prüfung der Aufzeichnungen des Betriebes über Kontrollen in eigener Verantwortung eine zentrale Aufgabe dar (Kontrolle der (Selbst-)Kontrolle). Der Amtstierarzt oder amtliche Tierarzt steht hier vor allem im Dienste der Gesundheitsvorsorge und des Verbraucherschutzes.
[Bearbeiten] Aufgaben in der Tierseuchenbekämpfung
Nach dem Tierseuchengesetz sind alle Bürger verpflichtet, einen Verdacht auf eine Tierseuche dem Amtstierarzt zu melden. Der Amtstierarzt leitet daraufhin Maßnahmen zur Diagnostik, Quarantäne- und Behandlungsmaßnahmen und unter Umständen auch Tötungen von erkrankten Tieren oder Beständen ein.
[Bearbeiten] Aufgaben im Tierschutz
Der Amtstierarzt erteilt Genehmigungen zur gewerbsmäßigen Haltung von Tieren und ist für die artgerechte Haltung und Einhaltung von Bestimmungen bei Tiertransporten zuständig.
[Bearbeiten] Aufgaben im Grenzdienst
Liegt ein Amtsbereich im Bereich der Staatsgrenze, ist der Amtstierarzt auch für die Kontrolle bei grenzüberschreitenden Tier- und Lebensmittelverkehr zuständig. Er übernimmt die Einfuhrkontrolle und stellt eine Grenzübertrittsbescheinigung. Der grenzüberschreitende Verkehr von Tieren und Tierprodukten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union ist nur noch in einigen definierten Grenzübergängen möglich.