Ausländerextremismus
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[Bearbeiten] Definition des deutschen Verfassungsschutzes
Der Ausländerextremismus stellt keinen eigenen Typus des Extremismus dar, sondern ist ein Sammelbegriff für extremistische Bestrebungen von Ausländerorganisationen. Es kann sich dabei der Sache nach um linksextremistische, extrem nationalistische, islamistische und andere Bestrebungen handeln. Dabei kommt es auch zur Zusammenarbeit mit deutschen Gleichgesinnten. Die gesetzliche Definition umfasst somit nicht nur die Zielsetzung der friedlichen Koexistenz aller im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Menschen, einschließlich des Schutzes aller ihnen durch die Verfassung verbrieften Menschenrechte, sondern zielt auch ab auf die Sicherung des Staates und seiner Organe vor Einwirkungen durch Gewalt und Drohungen mit Gewalt. [1]
[Bearbeiten] Ausländerextremismus in Deutschland
Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig rund 7,3 Millionen Ausländer aus nahezu allen Teilen der Welt. In Deutschland hatten Ende 2005 extremistische bzw. terroristische Ausländerorganisationen, islamistische Gruppen ausgenommen, rund 25.320 Mitglieder (rd. 0,35 %).
Zu diesen Organisationen bzw. Gruppierungen gehören nach den Verfassungsschutzbereichten unter anderem:
- KONGRA GEL "Volkskongress Kurdistans" bzw. PKK
- LTTE "Liberation Tigers of Tamil Eelam"
- Arbeiterkommunistische Partei Irans
Sie handeln deshalb meist nicht gegen deutsche Sicherheitsinteressen sondern unterstützen von Deutschland aus ihre Anhänger im Heimatland. [2]
[Bearbeiten] Siehe auch
- Linksextremismus
- Radikalismus und Extremismus
- Rechtsextremismus
- Verfassungsschutz
- Verfassungsschutzbericht
[Bearbeiten] Quellen
[Bearbeiten] Literatur
- Artur Hertwig, Strukturen des Ausländerextremismus in Deutschland. - In: Der Kampf gegen den Terrorismus, S. 81- 100 , (Hrsg.) Kai Hirschmann, BWV, Berlin, 2003, ISBN 3-8305-0383-0