Autostraße
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Autostraßen sind Fernstraßen, die für einen schnellen überregionalen Verkehr gedacht sind, aber einen niedrigeren Ausbaustandard als Autobahnen aufweisen. In vielen Ländern sind Autostraßen generell Kraftfahrstraßen und auf ihnen sind dann nur Motorfahrzeuge mit einer Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h zugelassen.
[Bearbeiten] Situation in der Schweiz
Autostrassen sind in der Schweiz wie Autobahnen - abgesehen von wenigen Autobahnzubringern - immer kreuzungsfrei angelegt, aber im Gegensatz zu Autobahnen selten richtungsgetrennt und meistens einspurig.
Die offizielle Höchstgeschwindigkeit ist 100 km/h. Niedrigere Höchstgeschwindigkeiten sind vor allem auf gebirgigen Routen oder Tunnels nicht ungewöhnlich. In der Schweiz sind nur Fahrzeuge mit einer Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h zugelassen.
Bekannte Autostrassen sind die San Bernardino-Route (Teil der A13) oder der erste Abschnitt der Passstrecke zwischen Airolo und dem Gotthardpass sowie der Gotthardtunnel (Teil der A2).
In der Schweiz sind Autostrassen generell Kraftfahrstraßen und umgekehrt, dem entsprechend ist das Kennzeichen für die Autostrasse ähnlich dem Zeichen für Autobahnen; anstelle von zwei Fahrbahnen mit einer Brücke wird auf einem grünen Hintergrund die Front eines Autos weiß dargestellt. Autostrassen sind in der Schweiz meistens vignettenpflichtig. Davon ausgenommen sind üblicherweise kantonale Autostrassen.
Die Beschilderung ist die gleiche wie auf Autobahnen (Grüne Schilder, Ausfahrtvorankündigung, Entfernungsangaben zu nächsten Städten nach der Einfahrt).
Siehe auch: Liste der Autostrassen in der Schweiz
[Bearbeiten] Situation in Deutschland
In Deutschland wird der Begriff Autostraße nicht verwendet. Den Autostraßen in anderen Ländern entsprechen planfrei ausgebaute, einbahnige Bundes- oder Landes-/Staatsstraßen bis hin zu autobahnähnlich ausgebauten Straßen. Ferner existieren auch einbahnige Bundesautobahnen, die dann jedoch oft wie andere Straßen gelb beschildert sind.
Nur ein Teil dieser Straßen ist mit dem Zeichen 331 (weiße Front eines Autos auf blauem Quadrat) als Kraftfahrstraße gekennzeichnet. Dieses Zeichen wird jedoch auch (vor allem innerorts) verwendet, um zu erreichen, dass nur schnelle Kraftfahrzeuge diese Straße benutzen, wobei eine Beschilderung mit Zeichen 331 im Gegensatz zum Zeichen 330 (Autobahn) keine Änderung der allgemeinen zulässigen Höchstgeschwindigkeit bewirkt, wodurch es vorkommt, dass diese auf 30 km/h gesenkt wird, obwohl nur Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h auf der betroffenen Strecke zugelassen sind. Lichtzeichenanlagen können an solchen Straßen eingerichtet werden.
[Bearbeiten] Situation in anderen Ländern
In Österreich stellen Autostraßen rechtlich gesehen ein Mittelding zwischen Bundessstraßen und Autobahnen dar. Auf ihnen gelten die selben Benützungsvorschriften wie auf Autobahnen; die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt jedoch nur 100 km/h und sie müssen nicht Kreuzungsfrei sein.
In Großbritannien nennen sich Autostraßen dual carriageways oder motorroads. Diese sind meist richtungsgetrennt und haben zwei Fahrstreifen je Richtung, jedoch haben sie meist keinen Seitenstreifen. Sie sind auf vielen Strecken kreuzungsfrei (planfrei) ausgebaut, jedoch gibt es auch häufiger Kreisverkehre und plangleiche Kreuzungen. Die meisten dual carriageways sind rechtlich herkömmliche Straßen und dürfen somit im Gegensatz zu den Autobahnen (Motorways) von allen Fahrzeugen benutzt werden. Sie sind wie alle anderen Hauptstraßen grün beschildert. Motorways dagegen sind blau beschildert.
In der Volksrepublik China nennen sich Autostraßen ,,快速公路‘‘ (kuaisu gonglu). Sie sind richtungsgetrennt und weisen mit Ausnahme des Tempolimits (100 km/h statt 120 km/h) keine Unterschiede zu Autobahnen auf. Sie sind jedoch im Gegensatz zu Autobahnen, die grün beschildert sind, wie auch alle sonstigen Straßen mit blauen Schildern versehen.
In Hongkong gibt es neben richtigen Autobahnen autobahnartige Straßen, die als expressways (chinesisch kuaisu gonglu, deutsch Autostraße) bezeichnet werden, die aber ähnlich der englischen dual carriageways von allen Fahrzeugen benutzt werden dürfen. Sie sind im Gegensatz zu den "richtigen Autobahnen" , die grün beschildert sind, wie alle anderen Straßen in Hongkong blau beschildert.
In Schweden gibt es Strecken, die kreuzungsfrei sind, aber nur eine Fahrspur (speziell beschildert) pro Richtung besitzen. 1990 gab es mindestens 500 km, aber viele Strecken sind inzwischen zu Autobahnen umgebaut worden. Die Übrigen sind zu "2+1"-straßen umgebaut, das heißt eine Spur in eine Richtung und zwei in die andere Richtung, wobei diese Anordnung nach ein paar Kilometern wechselt und die Richtungsfahrbahnen durch Leitplanken voneinander getrennt sind.
In Norwegen gibt es mindestens 400 km offizielle Schnellstraßen und 150 km Autobahnen. Einige Schnellstraßen wurden zu Autobahnen umgebaut, z. B. die E 6 Oslo in Richtung Schweden.
In Tschechien gibt es einige richtungsgetrennte mehrspurige Straßen, die wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit einem blauen Schild mit weißer PKW-Front gekennzeichnet sind und wie Autobahnen nur von Fahrzeugen befahren werden dürfen, die bauartbedingt schneller als 80 km/h fahren können. In vielen Fällen fehlt ihnen eine Standspur und die Straßen haben teilweise kleinere Kurvenradien und geringere Fahrspurbreiten. Die Höchstgeschwindigkeit auf diesen Straßen beträgt wie auf Autobahnen 130 km/h außerorts und 80 km/h innerorts. Ist eine so beschaffene Strecke jedoch nicht als Kraftfahrstraße gekennzeichnet, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h außerorts und 50 km/h innerorts.