Bahnbetrieb
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Der Begriff 'Bahnbetrieb, früher Betriebsdienst oder Eisenbahnbetriebsdienst, umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Durchführung des Fahrbetriebes bei einer Eisenbahn zusammenhängen; es geht dabei im weitesten Sinne um alles, was mit dem „rollenden Rad“ zusammenhängt.
Seit der Zusammenfassung und Privatisierung der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn zur Deutschen Bahn AG am 1. Januar 1994 vermeidet man das Wort bzw. den Wortteil „dienst“, weil es auch etwas mit „Behörde“ zu tun hat und nichts aussagt. Aus dem Terminus „Betriebsdienst“ wurde daher „Bahnbetrieb“.
Zum Bahnbetrieb zählen u. a. folgende Tätigkeiten:
- der Bahnbetrieb auf den Betriebsstellen, früher als „Fahrdienst auf den Betriebsstellen“ definiert; dazu gehört das Durchführen der Zugfahrten, das Rangieren, das Bedienen der Stellwerke, das Einstellen und Sichern der Fahrwege und Fahrstraßen,
- das Begleiten von Zügen, früher Zugfahrdienst genannt, dazu gehören die Aufgaben der Triebfahrzeugführer und Triebfahrzeugbegleiter, Zugführer und Zugschaffner,
- das Rangieren, insbesondere die Arbeiten, die beim „Bilden“ und „Auflösen“ der Züge, beim Bereitstellen von Güterwagen zum Be- und Entladen und beim Zuführen und Abholen von Reisezug- und Güterwagen zu und von den Werkstätten und Abstellanlagen anfallen.
In den Bahnbetrieb hinein greifen auch
- die Zugförderung, zu der das Bereitstellen der Triebfahrzeuge und des Triebfahrzeugpersonals mit den technischen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten an den Triebfahrzeugen und das Befördern der Züge gehört,
- die Signaltechnik, hier die Instandhaltung und Störungsbeseitigung an Signalanlagen,
- die Instandhaltung und Störungsbeseitigung an Oberleitungsanlagen,
- die Wagenuntersuchung und -Instandhaltung, auch technischer Wagendienst genannt.
Siehe auch: Eisenbahnbetriebsleiter