Fahrdienst
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Der Begriff Fahrdienst bezeichnet im weitesten Sinn Dienstleistungen, die mit Fahrzeugen erbracht werden.
Im Bahnbetrieb versteht man unter Fahrdienst, früher auch als äußerer Betriebsdienst bezeichnet, alle Tätigkeiten, die direkt mit der Abwicklung der Zug- und Rangierfahrten zusammenhängen. Man unterscheidet Bei der Deutschen Bahn verwendet man den Begriff Fahrdienst seit der Privatisierung offiziell nicht mehr, obwohl es die damit zusammenhängenden Tätigkeiten nach wie vor gibt.
- Andere Dienstleistungen, die mit dem Begriff Fahrdienst zusammengebracht werden, sind im weitesten Sinn Serviceleistungen, für die Kraftfahrzeuge eingesetzt werden, z. B. Serviceleistungen im sozialen Bereich, wie
oder Transportleistungen im kommerziellen Bereich, etwa
Siehe auch: Fahrdienstvorschrift