Bayerische Staatszeitung
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Die Bayerische Staatszeitung und der dieser beiliegende Bayerische Staatsanzeiger sind eine Wochenzeitung der Verlagsgemeinschaft Bayerische Staatszeitung GmbH, welche auf der Basis eines Vertrages zwischen dem Freistaat Bayern und den Verlagen Süddeutscher Verlag und Münchner Zeitungsverlag 1955 gegründet wurde.
Die Bayerische Staatszeitung spiegelt die politische, kulturelle und wirtschaftliche Landschaft in Bayern durch eigene redaktionelle Beiträge und Werke von Fremdautoren wider, ergänzt durch offizielle Verlautbarungen bayerischer Staats- und Verwaltungsorgane, die entsprechend ausgewiesen sind. Der Bayerische Staatsanzeiger dient als amtliches Mitteilungsblatt der öffentlichen Behörden aller Ebenen (amtliche Verlautbarungen, Ausschreibungen, etc.).
Die Bayerische Staatszeitung erscheint freitags und unterhält eine Online-Ausgabe. Angesprochen werden primär Entscheidungsträger in Ämtern und Wirtschaft, welche kontinuierlichen Einblick in die politischen und wirtschaftlichen Prozesse des Freistaates Bayern benötigen.
[Bearbeiten] Beilagen
Die Bayerische Staatszeitung erscheint mit regelmäßigen redaktionellen Beilagen. Ab 1950 erschienen als fortlaufende Beilagen:
- Bayern: Bayerischer Staatsanzeiger
- Unser Bayern
- Energieversorgung in Bayern
- Der Staatsbürger
- Aus dem Maximilianeum
Ab 1957 als fortlaufende Beilage:
- Stein auf Stein
danach ab 1995:
- Staatliches Bauen in Bayern
danach ab 1999:
- Bauen in Bayern
- Banken, Sparkassen, Versicherungen
Ab 2002 als fortlaufende Beilagen:
- Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, München: BLZ-Report
- Wirtschaft & Kommune
Darin ging auf:
- Banken, Sparkassen, Versicherungen