Beflaggung öffentlicher Gebäude
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Vor den meisten Gebäuden öffentlicher Dienststellen in Deutschland stehen Flaggenmaste. Diese sind jedoch in der Regel nur an bestimmten Tagen, d. h. bei bestimmten Anlässen mit Flaggen versehen. Allerdings sind die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn sowie alle Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr und der Bundespolizei täglich beflaggt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Beflaggungserlass
Viele Details der Beflaggung von Bundesbehörden sind im sog. Beflaggungserlass geregelt.
Die Vorschriften des Beflaggungserlasses der Bundesregierung gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, einschließlich Bundeswehr und Bundespolizei.
[Bearbeiten] Regelmäßige Beflaggungstage
An folgenden Tagen ist ohne besondere Anordnung zu flaggen (sog. „regelmäßige allgemeine Beflaggungstage“)
- 27. Januar - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 1. Mai - Tag der Arbeit
- 9. Mai - Europatag
- 23. Mai - Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
- 17. Juni - Jahrestag des 17. Juni 1953
- 20. Juli - Jahrestag des 20. Juli 1944
- 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
- 2. Sonntag vor dem 1. Advent - Volkstrauertag (halbmast)
- nach gesonderter Festlegung: Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag / Tag der Wahl zum Europäischen Parlament
[Bearbeiten] Besondere Anlässe
Das Bundesministerium des Innern kann die Beflaggung aus besonderen Anlässen anordnen z. B. bei Todesfällen, sonstige Trauerfälle (sog. "aktuelle Beflaggungserlasse"). Hierbei wird die Flagge nur halbmast gesetzt; das heißt, die Fahne wird zunächst voll gehisst und unmittelbar anschließend auf die halbe Höhe des Flaggenmastes niedergeholt; Banner werden voll gehisst und mit einem Trauerflor versehen.
Bei bestimmten regionalen politischen oder nichtpolitischen Anlässen kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls geflaggt werden.
[Bearbeiten] Zu setzende Flaggen
Es ist die Bundesflagge zu hissen und - wenn ein weiterer Fahnenmast vorhanden ist - die Europaflagge. Bei regionalen und örtlichen Anlässen dürfen daneben auch die Flaggen der Bundesländer und der Gemeinden gehisst werden.
[Bearbeiten] Bundesländer/Gemeinden
Die Bundesländer übernehmen in der Regel die Beflaggungstage des Bundes. Einige Bundesländer haben zusätzliche Beflaggungstage. Die Regelung erfolgt meist in sog. Beflaggungsverordnungen.
[Bearbeiten] Baden-Württemberg
- Wahl des Landtages
[Bearbeiten] Bayern
- Erster Sonntag im September - Tag der Heimat
(es sei denn, vom Ministerpräsidenten wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet)
- 1. Dezember - Jahrestag zum Volksentscheid zur Annahme der Verfassung
[Bearbeiten] Berlin
- 2. Sonntag im September - Tag der Heimat
- Wahl des Bundespräsidenten
- Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin
[Bearbeiten] Brandenburg
- 2. Sonntag im September - Tag der Heimat
[Bearbeiten] Bremen
Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen Parlament
[Bearbeiten] Hamburg
- 1. Januar - nur Rathausmarkt und das Rathaus
- 27. Januar - Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 7. Mai - Überseetag
- Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft
[Bearbeiten] Hessen
- 2. Sonntag im September - Tag der Heimat
- 1. Dezember - Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen
- Landtagswahlen
- Kommunalwahlen
[Bearbeiten] Mecklenburg-Vorpommern
Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen Parlament
[Bearbeiten] Niedersachsen
- 27. Januar - Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 1. Juni - Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
- Landtagswahlen
- Kommunalwahlen
[Bearbeiten] Nordrhein-Westfalen
- 27. Januar - Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 1. Mai - Neben dem Tag der Arbeit - Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
[Bearbeiten] Rheinland-Pfalz
- 18. Mai - Tag des Inkrafttretens der Landesverfassung
[Bearbeiten] Saarland
- 23. Oktober - Jahrestag zu Saarabstimmung von 1955
[Bearbeiten] Sachsen
Keine landeseigenen Beflaggungstage.
[Bearbeiten] Sachsen-Anhalt
- 16. Juli - Tag der Ausfertigung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
[Bearbeiten] Schleswig-Holstein
- allgemeine Wahltage mit Ausnahme der Wahl zum Bundespräsidenten
- bei Tagung des Landtags nur das Landeshaus
- während der Kieler Woche
[Bearbeiten] Thüringen
Keine landeseigenen Beflaggungstage.