Betrieb
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Der Begriff Betrieb (von betreiben) bezeichnet
- die gesamte Phase von der Herstellung bis zur Verschrottung, Abriss bzw. endgültigen Stilllegung einer Anlage. Es beinhaltet den Normalbetrieb und alle Phasen der Instandhaltung.
- in der Betriebswirtschaftslehre ein kaufmännisches, gewerbliches oder industrielles Unternehmen. Arbeiten Betriebe zu ihrem Eigenbedarf, spricht man von Haushalten. Erstellen sie Güter für fremden Bedarf, handelt es sich um Unternehmen.
- Im Sinn des Rats- und Kommissionsrechtes der EU ist ein Betrieb definiert als Gesamtheit der vom Betriebsinhaber verwalteten Produktionseinheiten, die sich im Gebiet eines Mitgliedstaates befinden (Artikel 2 Buchstabe b VO EG) Nr. 1782/2003). Erstrecken sich die Produktionseinheiten auf mehrere Mitgliedstaaten, liegen demzufolge mehrere Betriebe vor.
- Für den Bereich des Arbeitsrechts existiert in Deutschland keine einheitliche gesetzliche Definition des Betriebsbegriffs. Im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes wird darunter verstanden: „die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber alleine oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen“. Ein Unternehmen kann einen oder mehrere Betriebe umfassen, wobei der Betrieb eine örtliche, rechtlich unselbständige Niederlassung eines Unternehmens darstellt. Ein Betrieb kann (wenn ein einheitlicher Leitungsapparat existiert) auch von mehreren Unternehmen geführt werden (Gemeinschaftsbetrieb).
- die Organisationseinheit eines Unternehmens, welche für die Herstellung des Produktes verantwortlich ist.
- das Gebäude, die „Betriebsstätte“, in der sich ein Betrieb befindet.
- eine Arbeitsstätte mit mehreren Arbeitsplätzen.
- das „Funktionieren“. Technische Einrichtungen können „in“ oder „außer Betrieb“ sein.
- im weiteren Sinn Geschäftigkeit, Treiben, Lebhaftigkeit.
- Bei der Eisenbahn bezeichnet der Begriff den Teil einer Geschäftseinheit, der die sichere und pünktliche Durchführung von Zugfahrten koordiniert (z. B. Fahrdienstleiter). Im Deutsche-Bahn-Konzern ist für den Betrieb die DB Netz AG verantwortlich. Sie ist in drei Geschäftseinheiten (Fern- und Ballungsnetz, Regionalnetze sowie Zugbildungs- und -behandlungsanlagen) aufgeteilt. Fern- und Ballungsnetz sowie Regionalnetze werden jeweils unterteilt in Anlagenmanagement und Betrieb. Der letztgenannte Teil nimmt die oben genannten Aufgaben wahr.
Definition Betrieb: Der Betrieb ist eine Kombination von Produktionsfaktoren (Arbeit, Boden, Kapital). Die Kombination der Produktionsfaktoren erfolgt stets nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip. Dieses Prinzip meint, dass sich der Betrieb im finanziellen Gleichgewicht befindet, d.h., dass der Betrieb jederzeit in der Lage sein muss, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Alternativ bietet sich eine Prozessorientierte Sicht an: Der Betrieb umfasst einen Prozess, der einen Input (Sach- und Dienstleistungen, Information) transformiert zu einem Output (Sach- und Dienstleistungen, Information).
Neben diesen vom Wirtschaftssystem unabhängigen (systemindifferenten) Definitionen des Betriebes, gibt es noch weitere auf das Wirtschaftssystem bezogene Definitionen des Betriebes:
In einer Marktwirtschaft wirken folgende Bestimmungsfaktoren:
- die Selbstbestimmung des Wirtschaftsplanes (Autonomieprinzip),
- das erwerbswirtschaftliche Prinzip (Gewinnmaximierung),
- das Prinzip des Privateigentums.
In einer Planwirtschaft sind diese Bestimmungsfaktoren maßgeblich:
- zentraler Volkswirtschaftsplan (Organprinzip),
- Prinzip der Planerfüllung,
- Prinzip des Gemeineigentums.
Zwischen Marktwirtschaft und Planwirtschaft steht die Gemeinwirtschaft
[Bearbeiten] Siehe auch
Wiktionary: Betrieb – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |