Brandenburgisches Oberlandesgericht
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Das Brandenburgische Oberlandesgericht ist das einzige Oberlandesgericht des Bundeslandes Brandenburg.
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[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk
Der Sitz des Gerichts ist Brandenburg an der Havel; sein Gerichtsbezirk ist mit der Fläche des Bundeslandes Brandenburg identisch.
[Bearbeiten] Über- und nachgeordneter Bereich
Wie jedem Oberlandesgericht ist auch dem Oberlandesgericht Brandenburg allein der Bundesgerichtshof übergeordnet.
Nachgeordnet sind dem Oberlandesgericht Brandenburg die vier Landgerichte des Bezirks in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam, sowie die diesen Gerichten nachgeordneten 25 Amtsgerichte.
[Bearbeiten] Leitung
Gründungspräsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts war Dr. Peter Macke. Als dieser im November 2004 in den Ruhestand trat, folgte ihm der bisherige Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Farke im Amt nach.
[Bearbeiten] Geschichte
Das Brandenburgische Oberlandesgericht wurde nach dem Beitritt des Landes Brandenburg zur Bundesrepublik Deutschland eingerichtet und hat seiner Sitz in der Stadt Brandenburg an der Havel, in der sich bis 1817 der 1232 urkundlich erstmals erwähnte Schöppenstuhl des Kurfürstentums Brandenburg befand.