Brandschutz
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Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
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[Bearbeiten] Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichtiger. Dort müssen bei Vorführungen mit Feuer, Kerzen und dergleichen ein "Feuerwehrsicherheitswachdienst" oder Brandsicherheitswache beigestellt werden. Dies wird auch als passive Brandbekämpfung bezeichnet.
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich formal in die Aspekte
- baulicher Brandschutz
- gebäude- und anlagentechnischer bzw. betrieblicher Brandschutz
- organisatorischer Brandschutz
Demgegenüber steht der abwehrende Brandschutz (s. u.), der dann in Erscheinung tritt, wenn der vorbeugende Brandschutz in weiten Teilen bereits versagt hat.
Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben. Die diesbezüglich einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen zu verstehen.
Darüber hinaus bestehen sehr häufig weiterführende Interessen hinsichtlich des Sachschutzes. Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht fußen die Anforderungen in Bezug auf den Sachschutz auf privatrechtlichen Vereinbarungen. Maßgeblich sind dann die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt. Die Kosten der Sachversicherung verhalten sich häufig umgekehrt proportional zu den Aufwendungen für den baulichen und gebäudetechnischen Brandschutz.
[Bearbeiten] Baulicher Brandschutz
Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den baulichen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden.
In Deutschland ist es notwendig, für jeden größeren Bau ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutachter erstellen zu lassen. Zudem muss das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden. Ein Bundesgesetz delegiert die Zuständigkeit in die Landesverantwortung. Die Regelungen sind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In Österreich unterliegt die feuerpolizeiliche Abnahme den Brandverhütungsstellen (ebenfalls in Hoheit einzelner Bundesländer). In der Schweiz ist sie kantonsweise geregelt.
Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:
- Brandverhalten von Baustoffen
- Feuerwiderstand der Bauteile
- Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren
- Fluchtwegplanung
- aktive Brandbekämpfung durch Sprinkler
Gerade die immer stärker werdende Durchdringung großer Gebäude mit Energieversorgungs-, Steuer- und Datenleitungen läuft der von der Bauaufsicht geforderten Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken zuwider. Deshalb werden in modernen Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen (beispielsweise Bahnhöfen, Flughäfen, Museen, Kongresshallen) spezielle Feuerschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung und Brandschutztüren möglichst lange aufrechterhalten.
In öffentlichen Gebäuden in Deutschland ist der Einsatz von halogenfreien Leitungen (kein PVC) Standard. Stromleitungen, die durch mehrere Brandabschnitte verlaufen, müssen mit einem Brandschott gesichert werden. Elektrische Leitungen, die für die maschinelle Entrauchung oder eine Brandmeldeanlage genutzt werden, müssen abhängig vom Einsatz der Schutzklasse T90 oder T30 entsprechen (siehe auch Brandschutzgewebe und Intumeszenz).
Nicht zu vergessen sind Gebäude, die von in ihrer Bewegung eingeschränkten Menschen genutzt oder bewohnt werden (Krankenhäuser, Kliniken, Altenwohnheime, Seniorenwohnanlagen usw.).
Bei Tunnelbauwerken hat der bauliche Brandschutz aufgrund der dramatischen Tunnelbrände in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Neben der Einhaltung von konstruktiven Regeln wird hier der rechnerische Nachweis (die so genannte "heiße Bemessung") zunehmend wichtiger. Regelungen zum rechnerischen Nachweis finden sich z. B. in der ENV 1992-1-2, der ZTV-Ing und der "Richtlinie für den Brand- und Katastrophenschutz" der Deutschen Bahn.
[Bearbeiten] Gebäudetechnischer Brandschutz
Darunter fallen auch neben Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschließlich der örtlichen Vorhaltung der zugehörigen Löschmittel. Zu typischen dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen weiterhin
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage
- Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fußböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen
- Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
- Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren
- die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (siehe Notbeleuchtung)
- manuell zu bedienende Feuerlöscher (sogenannte Handfeuerlöscher)
kaum schnell nutzbarer Wandhydrant (plastikverpackter Schlauch etc.) im Flughafen Rom-Ciampino
- Wandhydranten mit entsprechenden Schlauchanschlüssen als "gebäudeinternes Ende" trockener oder nasser Steigleitungen
- Überdrucklüftungsanlagen zur weitgehenden Vermeidung des Eindringens von Rauch in Flucht- und Rettungswege (z. B. in die Fluchttreppenhäuser von Hochhäusern)
- Schottungen für die Durchdringung von Bauteilen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand durch Kabelanlagen und Rohre (sogenannte Brandschotts) bzw. Brandschutzklappen (BSK) zur Schottung infolge der Durchdringung von Bauteilen - wie vor - durch Lüftungsleitungen und -kanäle.
Im Zuge der Umnutzung, des Umbaus oder der Erweiterung von Bestandsgebäuden (Aufhebung des Bestandsschutzes), aber auch infolge der weit fortgeschrittenen bautechnischen Möglichkeiten und deren unmittelbarer Manifestation im architektonischen Gestaltungswillen, gewinnen die Anlagen des gebäudetechnischen Brandschutzes zunehmend an Bedeutung.
Vor allem im Wohnungs- und Gesellschaftsbau dienen sie, abgesehen von den in vergleichsweise geringem Maße bauordnungsrechtlich explizit geforderten gebäudetechnischen Anlagen, in weit größerem Maße der Kompensation von Unzulänglichkeiten beim baulichen Brandschutz. Dieser Entwicklung ist in nicht unwesentlichem Maße die wachsende Technisierung der Gebäude geschuldet, welche von steigenden Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen begleitet wird.
Im Bundesverband Technischer Brandschutz haben sich deutsche Unternehmen, die Produkte für den technischen Brandschutz herstellen, zusammengeschlossen.
[Bearbeiten] Organisatorischer Brandschutz
Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplänen und Brandschutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in dieses Gebiet.
Die Bewusstseinsbildung, wie man sich schützen kann, sollte schon im frühen Lebensalter beginnen. So kann Brandschutzerziehung bereits in Schulen oder Kindergärten erfolgen.
[Bearbeiten] Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz ist eine Aufgabe der Feuerwehr und bildet das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz. Abwehrender Brandschutz ist alles, was die Feuerwehr unternimmt, wenn 'das Kind in den Brunnen gefallen ist', es also schon brennt. Es ist die Tätigkeit, die man primär mit der Feuerwehr in Verbindung bringt.
Legte man bisher beim abwehrenden Brandschutz das Hauptaugenmerk darauf, einfach den Brand zu löschen, so bemüht man sich in der heutigen Zeit vermehrt auch um die Reduktion der Begleitschäden, da diese oft ein Vielfaches des Primärschadens ausmachen (siehe: Brandschäden).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Josef Mayr/Lutz Battran: Brandschutzatlas - Baulicher Brandschutz. Feuertrutz Verlag, 2006, ISBN 978-3-939138-01-3
- Adam Merschbacher: Brandschutz: Praxishandbuch für die Planung, Ausführung und Überwachung. Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, 2005, ISBN 3-481-02054-6
[Bearbeiten] Weblinks
- Studium zum Brandschutzingenieur
- Gütegemeinschaft Brandschutz im Ausbau
- Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz
- Verband der Sachversicherer (VdS), Fachservice Brandschutz
- Homepage der bundesweiten Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben"
- Fachausschuss Brandschutzerziehung und -aufklärung des LFV NRW
- Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V.
- Beratungstelle für Brandschutz und Umweltschutz