Feuerlöscher
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Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einem Gesamtgewicht von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden. Er enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.
Tragbare Feuerlöscher sind in der Europäischen Norm EN 3 geregelt.
Schnellübersicht - Eignung von Feuerlöschern
Brandklasse | |||||||||||||||
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A | B | C | D | F | |||||||||||
Löschmittel | [4] | Feststoffe | Flüssigkeiten | Gase | Metalle | Speisefett | |||||||||
Wasser | W |
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Schaum | S |
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BC-Pulver | P | ||||||||||||||
ABC-Pulver | PG | ||||||||||||||
Metallbrandpulver | M | ||||||||||||||
Kohlenstoffdioxid CO2 | K | ||||||||||||||
Fettbrandlöschmittel |
- Geeignet
- leeres Feld = ungeeignet
- Ungeeignet: Einsatz birgt besondere Gefahren
- [1] Gefahr der Brandausbreitung
- [2] Gefahr einer heftigen, u. U. explosionsartigen Reaktion
- [3] Gefahr der Fettexplosion
- [4] Die Kennzeichnung durch Kennbuchstaben ist nicht mehr Normgemäß, siehe Abschnitt Löschmittel
Kennzeichnung auf Feuerlöschern
Feuerlöscher besitzen nach DIN EN 3 Teil 5 fünf Schriftfelder. Das erste Schriftfeld enthält das Wort „Feuerlöscher“, darunter das Löschvermögen. Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet.
Brandklassen und Löschvermögen
Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind aufgrund ihrer Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die in Brandklassen eingeteilt sind.
Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben A, B, C, D und F abgekürzt. Aus der Eignung eines Feuerlöschers für bestimmte Brandklassen, leitet sich auch häufig der umgangssprachliche Name ab, so ist beispielsweise ein ABC-Löscher für die Brandklassen A, B und C geeignet.
Seit Mitte 1992 werden tragbare Feuerlöscher in Deutschland nach DIN EN 3 zugelassen, in Österreich seit Mitte 2003 nach der entsprechenden ÖNORM EN 3 (ab Juli 2006: Teil 7, 8, 10):
Wesentlicher Unterschied zur bisherigen Zulassung ist die Zuordnung und Prüfung des Löschvermögens eines jeden Feuerlöschers anhand von Prüfobjekten (Löschobjekten, Normbrände) statt der Füllmenge.
Feuerlöscher nach der bisherigen Norm DIN 14406/1 – 3 bleiben in Deutschland weiterhin zugelassen.
Die Prüfobjekte sind folgendermaßen gestaffelt: Bei Bränden der
- Brandklasse A
- 3A, 5A, 8A, 13A, 21A, 27A, 34A, 43A, 55A
- Brandklasse B
- 8B, 13B, 21B, 34B, 55B, 70B, 89B, 113B, 144B, 183B, 233B
Für die anderen Brandklassen gibt es keine Staffelung des Löschvermögens.
- Brandklasse C
- Geprüft wird nur, ob vom Feuerlöscher brennendes Gas abgelöscht wird, welches am Ende eines Rohres austritt.
Löschmittel
Als Löschmittel werden nicht brennbare Gase, Löschpulver, Wasser oder wässrige Lösungen sowie Schaum verwendet. Bis Mitte der 1990er wurden auch Halone als Löschmittel eingesetzt, die Verwendung ist aber seit dem wegen der extremen Ozonschicht-Schädigung verboten.
Die folgenden Kurzzeichen zum Löschmittel sind in der EN 3 nicht mehr vorgeschrieben und daher auf neueren Feuerlöschern nicht mehr zu finden. Diese Kurzzeichen haben daher eigentlich nur noch geschichtliche Bedeutung:
- Kennbuchstabe K: Kohlendioxidlöscher (Brandklasse B, selten auch C)
- Kennbuchstabe P: Pulverlöscher für reine Flammenbrände (Brandklassen B und C)
- Kennbuchstabe PG: Pulverlöscher für Flammen- und Glutbrände (Brandklassen A, B und C)
- Kennbuchstabe M: Pulverlöscher für Brände von Metallen (Brandklasse D)
- Kennbuchstabe W: Wasserlöscher (Brandklasse A)
- Kennbuchstabe S: Schaumlöscher (Brandklassen A und B)
- Kennbuchstabe H: Halonlöscher (Brandklasse B)
- sind überwiegend verboten wegen der Ozonschädigenden Wirkungen der Halone 1211 und 1301, siehe Montreal-Protokoll
- ohne Kennbuchstabe: Fettbrandlöscher (Brandklassen A und F)
Norm EN 3
EN 3 Teil 1–6 | |
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Titel | Tragbare Feuerlöscher |
Bereich | Brandschutz |
Regelt | Teil 1: Benennung, Funktionsdauer, Prüfobjekte Teil 2, 3, 5: Prüfung, Ausführung Teil 4: Füllmengen, Mindestanforderungen Teil 6: Bestätigung der Konformität |
Erscheinungsjahr | 1992 |
Anmerkungen | Ersetzt: DIN 14406:1–3 Entspricht: DIN EN 3 / ÖNORM EN 3 / SN - |
Seit Mitte 1992 werden tragbare Feuerlöscher in Deutschland nach DIN EN 3 zugelassen, in Österreich seit Mitte 2003 nach der entsprechenden ÖNORM EN 3 (ab Juli 2006: Teil 7, 8, 10):
- Wesentlicher Unterschied zur bisherigen Zulassung ist die Zuordnung und Prüfung des Löschvermögens eines jeden Feuerlöschers anhand von Prüfobjekten (Löschobjekten, Normbrände) statt der Füllmenge.
- Im Januar 2005 (DIN) bzw. Dezember 2004 (ÖNORM) macht die neu geschaffene Brandklasse F eine Überarbeitung notwendig.
Feuerlöscher nach der bisherigen Norm DIN 14406 / 1-3 bleiben weiterhin in Deutschland zugelassen.
Druckerzeugung
Aufladelöscher: Feuerlöscher der aus zwei Behältern (Löschmittelbehälter und Treibgasbehälter) besteht; Prinzip: wird zwischen den beiden Behältern eine Verbindung hergestellt, z. B. durch Öffnen des Ventils am Treibgasbehälter, so strömt das Treibmittel (Treibgas, z. B. Kohlendioxid) in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck. Man sagt, der Aufladelöscher ist "aufgeladen", er ist nun bereit, das Löschmittel auszustoßen. Man unterscheidet Aufladelöscher mit am Löscher außen und mit innen (im Löschmittelbehälter) angebrachter Treibgasflasche. Aufladelöscher gibt es für die Löschmittel Pulver, Wasser und Schaum als vorgemischte Lösung oder als Kartusche mit Schaumkonzentrat.
Dauerdrucklöscher: (Permanentlöscher ) Feuerlöscher, bei dem sich Löschmittel und Treibgas zusammen in einem Löschmittelbehälter befinden; Prinzip: das im Löschmittelbehälter enthaltene Treibgas (Stickstoff) übt einen andauernden (permanenten) Druck auf das Löschmittel aus. Nach Betätigung der Auslösevorrichtung, z. B. eines Schalthebelventils, strömt das Löschmittel unter Druck über das Steigrohr, den Auswurfschlauch und die Auswurfdüse aus dem Feuerlöscher.
Dauerdrucklöscher gibt es für die Löschmittel Wasser, Schaum und Pulver; Vorteil: preisgünstiger Löscher der Standardklasse mit geringem technischen Aufwand; Nachteil: der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck (untersteht somit der Druckbehältergesetzgebung). Es besteht die Gefahr, dass durch geringe Undichtigkeiten am Löscher (Schleichgase) das Treibgas unbemerkt entweicht und der Löscher damit funktionsunfähig wird.
Eine weitere Möglichkeit der Druckspeicherung sind sogenannte "Gaslöscher", bei denen das Löschmittel (Kohlendioxid, CO2) gleichzeitig das Treibmittel ist.
Löscher mit chemischer Druckerzeugung sind in der aktuellen Norm EN 3 nicht mehr vorgesehen und sollten mittlerweile überall ausgemustert sein. Chemische Druckerzeugung war früher vor allem bei Wasser- und Schaumlöschern üblich: Im Löschmittel waren alkalische Salze gelöst; zur Inbetriebnahme wurde durch einen Schlagknopf eine Säureampulle zertrümmert – die folgende chemische Säure-Base-Reaktion führte zur Bildung von Kohlendioxid, das als Treibmittel fungierte.
Die folgenden Kurzzeichen zur Druckerzeugung sind in der EN 3 nicht mehr vorgeschrieben, sind daher auf neueren Feuerlöschern nicht mehr zu finden und haben daher ebenfalls nur noch geschichtliche Bedeutung:
- Kennbuchstabe C: Chemische Druckerzeugung während der Inbetriebnahme
- Kennbuchstabe H: Aufladelöscher, ein gesonderter Treibmittelbehälter setzt den Löschmittelbehälter bei der Inbetriebnahme unter Druck. Der Treibmittelbehälter kann entweder außerhalb des Löschmittelbehälters angebracht sein und damit leichter als solche erkennbar sein oder innerhalb, wo man ihn damit meist nur an der Bezeichnung erkennt.
- Kennbuchstabe L: Dauerdrucklöscher, der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck. Auf Grund der Bauart sind sie die preisgünstigeren.
Vorgehensweise beim Löschen
Da der Feuerlöscher nur für eine begrenzte Zeit Löschmittel ausstößt (je nach Größe des Feuerlöschers reicht das Löschmittel nur einige Sekunden), sind folgende Hinweise zu beachten, um die bestmögliche Löschwirkung zu erzielen:
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Bei der Brandbekämpfung unbedingt immer auf die eigene Sicherheit achten.
Überprüfung
Ein Feuerlöscher muss in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen beachten!). Die Überprüfung dient vor allem:
- der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
- der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (es wird mit hohen Drücken gearbeitet)
Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette, auf der ersichtlich ist, wann er zuletzt überprüft wurde. Es muss außerdem sichtbar sein, wer den Feuerlöscher überprüft hat. Ein Hinweis auf die "Nächste Prüfung" ist eine freiwillige Angabe.
Zur Überprüfung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN EN 3, in Österreich ÖNORM F-1053 Überprüfung und Wartung (11/2004) und im Allgemeinen die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften. Diese sind bei den entsprechenden Fachbetrieben einsehbar. Damit ist für den Eigentümer des Feuerlöschers eine gewisse Kontrolle der Wartungsarbeiten und der damit verbundenen Kosten möglich.
Ein möglicher Schaden ist Undichtheit, sodass er Druck verliert. Bei vielen Typen mit einem integrierten Manometer kann man einen möglichen Druckverlust zwischendurch auch selbst kontrollieren. Bei Pulverlöschern kann das Pulver im Laufe der Zeit verdichtet sein, sodass es auch unter Druck nicht ausgeblasen werden kann. Es handelt sich dabei nicht immer um ein totales Versagen des Gerätes. Eine Funktion kann demnach noch oft erreicht werden, indem man den Feuerlöscher kopfüber festhält, um so ein Verrutschen des Pulvers im Behälter zu erreichen. Deshalb sollte man auch Feuerlöscher für Fahrzeuge alle zwei Jahre überprüfen lassen. Vor allem Nasslöscher können nach längerer Zeit auch durchrosten.
Ausgelöste Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben. Sollte ein nicht funktionierender Feuerlöscher, der nicht überprüft wurde, schuld sein, dass der Schaden größer ist, so kann die Versicherung den Ersatz reduzieren.
Feuerlöscher im Straßenverkehr
Für Gefahrguttransporte und für Autobusse, in manchen Ländern, wie Kroatien, auch für PKW, sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Bei LKW sind diese zwar nicht zwingend vorgeschrieben, es sollte aber mindestens ein 6 kg-Löscher mitgeführt werden. Bei PKW sollte man zumindest einen 2 kg-Löscher mitführen, da mit einem kleineren - welche ebenfalls im Handel sind - eine ungeübte Person kaum einen Löscherfolg erzielen kann. Außerdem sollte er griffbereit gelagert (beispielsweise unter dem Beifahrersitz) und nicht schwer zugänglich montiert sein.
Feuerlöscher im Luftverkehr
Trotz der okölogischen Bedenklichkeit werden in Flugzeugen wegen ihrer guten Löschwirkung noch heute Halonlöscher mitgeführt.
Bei einem Flugzeugbrand (z. B. in der Kabine) muss man sich stets darin erinnern, sehr gezielt zu löschen, da die Löschdauer eines herkömmlichen 6kg - Löschers nur bei etwa 6 sec. bis zur vollständigen Entleerung beträgt. In Kleinflugzeugen werden jedoch sogar oft noch kleinere Löschmittelbehälter mitgeführt.
In Flugzeugen werden Brandherde idealerweise mit einem Löschabstand von etwa 70 - 100 cm gelöscht.
Bei Flugzeugen ist zu beachten, dass es nach dem Einsatz evtl. CO2 - Löscher bereits bei Einwirkzeiten von 30 sec. (angenommende Konzentration: 10%) zu Schwindelanfällen kommen kann, die die sichere weitere Flugdurchführung beeinträchtigen können.
Feuerlöscher in Arbeitsstätten
Mit dem Feuerlöscher-Rechner für Arbeitsstätten kann die erforderliche Anzahl von Feuerlöschern in Arbeitsstätten für verschiedene Löschertypen interaktiv ermittelt werden.
Berechnungsgrundlage für die Ausstattung mit Feuerlöschern in Abhängigkeit von der Brandgefährdung sind die Löschmitteleinheiten (LE). Sie wurden eingeführt, um die unterschiedlichen Löschwirkungen (Ratingzahl) von verschiedene Löschern (Wasser, Schaum, Pulver) miteinander vergleichen zu können. Ein Feuerlöscher kann bis zu 15 LE haben.
In Deutschland ist die Grundlage für das Berechnungsverfahren die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 sowie die deutsche Fassung der europäischen Norm, die DIN EN 3. In Orientierung an die berufsgenossenschaftliche Regel BGR 133 wird das Ausgabeergebnis hinsichtlich der Löschmitteleinheiten optimiert, ohne dass hierdurch die durch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 und die DIN EN 3 getroffenen Regelungen berührt werden.
In Österreich ist – neben ÖNORM EN 3-7 und ÖNORM F-1053 – die TRVB 124 maßgebend.
Siehe auch
- Normbrand
- Feuerwehr
- Portal:Hilfsorganisationen/Feuerwehr
- Portal:Hilfsorganisationen/Themenliste Feuerwehr
Weblinks
Commons: Feuerlöscher – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
- Feuerwehrjugend der Stadt Wels: Richtige Verwendung eines Feuerlöschers! – Kleines Merkblatt
- Niederösterreichischer Zivilschutzverband: Erste Löschhilfe – Übersichtliche Zusammenstellung
- Feuerwehr Bremerhaven: Geschichte der Handfeuerlöscher
- Feuerlöscher-Rechner für Arbeitsstätten