Buße (Verwaltungsrecht)
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Eine Buße ist eine Sanktion gegen Verfehlungen.
Im juristischen Sprachgebrauch ist die Buße oder das Bußgeld (auch: Geldbuße) eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten. Grundlage hierfür ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Eine Buße ist in der Regel bei nicht so gravierenden Verstößen vorgesehen. Bei gravierenderen Verstößen greift in der Regel das Strafrecht, das meist durch den Strafrichter durchgesetzt wird.
Der Mindestbetrag einer Geldbuße ist fünf Euro. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht Höhen bis 50.000 Euro (§ 65 Abs. 5 BNatSchG), gegen juristische Personen auch Höhen bis zu einer Million vor. Keine Grenzen kennt das Kartellrecht, die Geldbußen haben dort bisher Höhen bis zu 500 Millionen Euro erreicht. In jedem Fall muss ein Bußgeldverfahren durchgeführt werden.
Die Geldbuße ist im deutschen Disziplinarrecht auch eine Form der Disziplinarmaßnahme gegen Beamte und Richter. Bei Soldaten wird die vergleichbare Maßnahme als Disziplinarbuße bezeichnet.
[Bearbeiten] Siehe auch
Bußgeldbescheid, Bußgeldkatalog
[Bearbeiten] Weblinks
- Bußgeldkatalog in Deutschland: http://www.bussgeldkataloge.de
- Bußgeldkatalog in der Schweiz
- Bußgeldrechner
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