Deutscher Entwicklungsdienst
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Der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) ist eine 1963 gegründete gemeinnützige Gesellschaft, die im Bereich der personellen Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland tätig ist. Gesellschafter sind die Bundesrepublik Deutschland (95%) und der Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e.V. (5%).
[Bearbeiten] Geschichte
Der Deutsche Entwicklungsdienst wurde 1963 im Beisein von Konrad Adenauer und John F. Kennedy gegründet. Erster Sitz war Wächtersbach in Hessen, ehe der DED in den 1970er Jahren nach Berlin-Kladow umzog. 1999 verlegte der Deutsche Entwicklungsdienst aufgrund von Bestimmungen des Berlin/Bonn-Gesetzes seinen Sitz ins Bonner Tulpenfeld.
Insgesamt hatte der DED seit seiner Gründung 15.000 Entwicklungshelfer unter Vertrag.
[Bearbeiten] Aufgaben und Anforderungen
Der DED ist anerkannter Träger des Entwicklungsdienstes im Sinne des § 2 Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG). Er stellt gemäß Gesellschaftervertrag in Entwicklungsländern berufserfahrene Fachkräfte zur Mitarbeit in ihren Programmen und Projekten im staatlichen und privaten Bereich zur Verfügung; er fördert die Arbeit entwicklungsrelevanter Organisationen in Entwicklungsländern durch fachliche Beratung und den Aufbau lokaler Selbsthilfegruppen, und er führt Aufgaben des Zivilen Friedensdienstes durch; er organisiert die Entsendung von deutschen Entwicklungshelfern für den Freiwilligen Dienst der Vereinten Nationen (UNV).
Seine Mitarbeit erstreckt sich insbesondere auf die Programmbereiche Landwirtschaft und Ressourcensicherung, technisch-handwerkliche Berufsausbildung, Kleingewerbe, Management und Verwaltung, Gesundheitswesen sowie Gemeinwesen/Sozialarbeit. Die Mitarbeit im allgemeinen Bildungswesen wurde in den 1990er Jahren weitgehend eingestellt, da man davon ausging, dass genügend einheimische Lehrer zur Verfügung stünden. Die Anfrage zu einer Mitarbeit geht jeweils vom Gastland aus.
Die Entwicklungshelfer werden für eine Tätigkeitsdauer von zwei bis sechs Jahren (zuzüglich Vorbereitungszeit) angeworben. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in dem angeforderten Beruf sowie zwei Jahre Berufserfahrung. Durch diese hohen Anforderungen - verglichen mit Freiwilligendiensten wie dem US-amerikanischen Peace Corps - arbeitet der DED durchweg mit qualifiziertem Personal. Seitens des DED wird großer Wert auf angemessenes, integratives Verhalten im Gastland sowie nach der Rückkehr auf ein Engagement in der Entwicklungspolitik gelegt. Ein kleiner Teil der Entwicklungshelfer leistet Entwicklungsdienst nach § 22 EhfG an Stelle von Wehr- oder Zivildienst ab. Die Mindestdauer für diesen Ersatzdienst beträgt zwei Jahre zuzüglich Vorbereitungszeit.
Die Entwicklungshelfer werden im Gastland durch einen Beauftragten (BA) betreut, der ebenfalls beim DED angestellt ist.
2007 sind rund 1.000 Entwicklungshelfer für den DED im Auslandeinsatz. Sie arbeiten in 40 Ländern in Afrika, Südamerika und Asien sowie Papua-Neuguinea.
Außerdem gibt es einige Entwicklungshelfer mit Inlandsverträgen, die die Ziele und Arbeit des DED im Inland bekannt machen sollen, beispielsweise durch Ausstellungen oder Vorträge. Ebenfalls im Inland arbeiten rund 500 ehemalige Entwicklungshelfer als Referenten für Entwicklungsfragen auf Honorarbasis. Die Referenten können beim DED zu verschiedenen Themen angefordert werden. Dieses Programm trägt den Titel „Bildung trifft Entwicklung“.