Disziplinarhof
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Disziplinarhof war in Preußen eine zur Entscheidung von Disziplinarsachen der vom König oder von den Ministern angestellten Beamten eingesetzte Behörde in Berlin.
Für das Deutsche Reich trat zur zweitinstanzlichen Entscheidung in Disziplinarstrafsachen gegen Reichsbeamte ein Disziplinarhof in Leipzig zusammen, bestehend aus Mitgliedern des Reichsgerichts und des Bundesrats.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text („public domain“) aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn Du den Artikel soweit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. |