Einlagensicherung
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Einlagensicherung ist die Bezeichnung für die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Einlagen von Kunden bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Ebenen der Einlagensicherung
Maßnahmen zur Einlagensicherung werden auf verschiedenen Ebenen getroffen:
- Eigenkapitalvorschriften
- Gegenseitige Haftung innerhalb von Bankengruppen
- Gesetzliche Einlagensicherung (in Deutschland: Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz)
- Freiwillige Einlagensicherung durch Einlagensicherungsfonds (sogenannte "Feuerwehrfonds")
[Bearbeiten] Eigenkapitalvorschriften
Die elementare Schutzmaßnahme der Einlagen der Kunden ist die Vermeidung der Insolvenz der Bank. Hierzu dienen eine Reihe von Vorschriften des Kreditwesengesetzes, insbesondere die Eigenkapitalvorschriften (Grundsatz 1, siehe auch Basel II). Durch diese Regeln soll sichergestellt werden, dass im Falle von Problemen der Bank ausreichend Eigenmittel bestehen, um die Einlagen der Kunden auszuzahlen.
Trotz dieser Vorschriften ist eine Insolvenz von Banken nicht auszuschliessen. Dann greift die nächste Stufe:
[Bearbeiten] Haftung in der Bankengruppe
Häufig sind Banken Teil von Konzernen oder Bankengruppen, in denen formelle (d.h. rechtlich verbindliche) oder informelle (d.h. freiwillige) gegenseitige Haftungsregelungen bestehen.
Rechtlich verbindliche Haftungsregeln bestehen oft zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften (Patronatserklärung). Informelle Haftungsregelungen bestehen z.B. innerhalb der Sparkassengruppe oder innerhalb der Gruppe der Genossenschaftsbanken. Hier werden oftmals Schieflagen einzelner Banken durch Zusammenschlüsse mit anderen Banken der gleichen Gruppe gelöst.
Greift auch diese Schutzmaßnahme nicht, so besteht als nächste Stufe der gesetzlich Schutz:
[Bearbeiten] Gesetzliche Einlagensicherung
In allen entwickelten Ländern bestehen gesetzliche Regelungen bezüglich der Einlagensicherungen. In Europa sind die Mindestanforderungen durch die EG-Richtlinien EGRL 19/94 (CELEX Nr: 394L0019) und EGRL 9/97 (CELEX Nr: 397L0009) vorgeschrieben. Dies sind in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt. Geschützt sind 90 % der Einlagen, maximal jedoch 20.000 Euro.
[Bearbeiten] Freiwillige Einlagensicherung
Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus bieten Banken in vielen Ländern weitere Sicherungen an. In Deutschland sind dies die Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände.
[Bearbeiten] Gesetzliche Einlagensicherung im internationalen Vergleich
[Bearbeiten] Europa
Die einzelnen europäischen Staaten haben die EG-Richtlinie unterschiedlich umgesetzt. Bei Niederlassungen von Banken in anderen Staaten gelten die folgenden Grenzen des Landes, in dem sich der Hauptsitz befindet.
Staat | Geschützter Anteil der Einlage | Höchstbetrag der Entschädigung |
---|---|---|
Belgien | 100 % | 20.000,00 Euro |
Dänemark | 100 % | 40.000,00 Euro |
Deutschland | 90 % | 20.000,00 Euro |
Finnland | 100 % | 25.000,00 Euro |
Frankreich | 100 % | 70.000,00 Euro |
Griechenland | 100 % | 20.000,00 Euro |
Großbritannien | 90 % | 22.222,00 Euro |
Irland | 90 % | 20.000,00 Euro |
Italien | 100 % | 103.291,38 Euro |
Luxemburg | 100 % | 20.000,00 Euro |
Niederlande | 100 % | 20.000,00 Euro |
100% / 90% | Einlagenanteil bis 20.000,00 Euro / Einlagenanteil über 20.000,00 Euro und unter 40.000,00 Euro | |
Österreich | 90 % | 20.000,00 Euro |
Portugal | 100 % | 33.750,00 Euro |
Schweden | 100 % | 25.000,00 Euro |
Spanien | 100 % | 20.000,00 Euro |
Diese europäische Regelung soll an zwei Fällen erklärt werden (Land: Deutschland):
Beispiel 1:
angelegte Summe: 30.000 EUR
90 % hiervon: 27.000 EUR
Begrenzung auf 20.000 EUR: Im Falle einer Bankenpleite erhält der Anleger von seinen ursprünglich angelegten 30.000 EUR nur 20.000 EUR wieder.
Beispiel 2: angelegte Summe: 20.000 EUR
90 % hiervon: 18.000 EUR
18.000 EUR überschreitet nicht 20.000 EUR: Im Falle einer Bankenpleite erhält der Anleger von seinen ursprünglich angelegten 20.000 EUR nur 18.000 EUR wieder.
[Bearbeiten] Welt
Auch außerhalb der Europäischen Union bestehen vergleichbare Regelungen. Die genauen Bedingungen sind je nach nationaler Rechtsordnung unterschiedlich.
Staat | Höchstbetrag der Entschädigung |
---|---|
Japan | 10.000.000 JPY |
Schweiz | 30.000 SFR |
Kanada | 60.000 CAD |
USA | 100.000 USD |
[Bearbeiten] Geschichte der Einlagensicherung
Die Geschichte des Bankwesens ist eng verbunden mit der Geschichte von Bankkrisen und damit dem Verlust von Anlegergeldern. Schutz versprach dem Anleger lediglich die Wahl eines Bankhauses mit gutem Ruf und einem vertrauenswürdigen Bankier.
Die ersten Stützungsfonds entstanden im Bereich der genossenschaftlichen Banken. 1937 wurde der "Kreditgenossenschaftliche Garantiefonds" des deutschen Genossenschaftsverbandes gegründet. 1966 wurde die erste bundesweite Sicherungseinrichtung der privaten Banken gegründet. Einlagen bei Sparkassen waren durch die Gewährträgerhaftung geschützt.
Mit dem spektakulären Konkurs der Herstatt-Bank im Jahr 1974 wurden die Sicherungssysteme der Banken umfassend erweitert. Eine gesetzliche Pflicht, diesen Einrichtungen beizutreten, bestand jedoch nicht.
Seit 1986 bestand eine Empfehlung der EU-Kommission zu einer gesetzlichen Verpflichtung von Banken zur Teilnahme an Sicherungssystemen, die 1997 durch eine verbindliche Richtlinie abgelöst wurde. Die Umsetzung dieser Richtlinie führte zur oben beschriebenen aktuellen Rechtslage.