Einzelhandelserlass
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Als Einzelhandelserlass wird eine schriftliche Äußerung auf Regierungsebene zu Fragen der baurechtlichen und raumordnungsrechtlichen Planung und Zulässigkeit des Einzelhandels verstanden. Viele Bundesländer haben solche Erlasse öffentlich bekanntgemacht, um auf diese Weise über die geltenden Rechtsvorschriften, über die bestehende Rechtsprechung und über Planungs- und Zulassungsverfahren zu informieren.
Ein Erlass ist keine Rechtsnorm.
In Nordrhein-Westfalen regelt der Einzelhandelserlass eine Pflicht der Bauaufsichtsbehörden, bestimmte Einzelhandelsvorhaben vor einer Baugenehmigung bzw. vor einer Bebauungsgenehmigung den Bezirksregierungen zur Prüfung vorzulegen.