Entführung von Levke Straßheim
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Die als Entführung der Levke Straßheim bekannte Straftat bezeichnet die Kindesentführung der am 16. November 1995 geborenen und im Mai 2004 von ihrem Entführer Marc Hoffmann ermordeten Levke Straßheim.
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[Bearbeiten] Entführung
Die achtjährige Levke wurde am 6. Mai 2004 vor ihrem Elternhaus in Cuxhaven entführt. Sie wartete vor der Haustür, da sie versehentlich den Schlüssel vergessen hatte und kein Mitglied der Familie zu Hause war. Der Täter fuhr zu diesem Zeitpunkt zufällig auf der Suche nach einem Opfer mit dem Auto durch die Wohnstraße, sprach Levke an und erzählte ihr von einem angeblichen Unfall der Mutter. Trotz intensiver Fahndung auch mit Hilfe der Fernsehsendung Aktenzeichen XY … ungelöst blieb sie spurlos verschwunden. Am 23. August 2004 wurde ihre Leiche von einem Pilzsammler in einem Wald in der Nähe von Attendorn im Sauerland aufgefunden.
[Bearbeiten] Der Täter
Am 8. Dezember 2004 wurde der arbeitslose Installateur Marc Hoffmann (* 1. August 1973 in Plettenberg) festgenommen. Der aus dem Sauerland stammende Mann wohnte seit 1995 in Bremerhaven. Er gestand, Levke schon kurz nach der Entführung bei Bremen getötet zu haben. Überraschend gab er außerdem zu, im Oktober 2004 auch den ebenfalls achtjährigen Felix Wille aus Neu Ebersdorf bei Hipstedt entführt und ermordet zu haben. Erst nach diesem Geständnis konnte dessen Leiche aus der Geeste bei Bremerhaven geborgen werden.
[Bearbeiten] Der Prozess
Am 9. Mai 2005 begann das Strafverfahren vor dem Landgericht Stade. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. Der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter, Prof. Norbert Leygraf, stufte den Angeklagten als voll schuldfähig ein. Jedoch fehle es ihm an der Fähigkeit, Mitgefühl zu entwickeln.
Am 29. Juni 2005 verurteilte das Landgericht den 31-jährigen wegen Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung mit Todesfolge, sexuellen Missbrauchs und Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Gericht stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest.
Die Verteidigung beantragte gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof die Revision. Hoffmann sei schwer persönlichkeitsgestört und schuldunfähig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 20. Dezember 2005 als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Stade ist somit rechtskräftig.
[Bearbeiten] Politische Konsequenzen
Hoffmann war bereits viele Jahre vor den Morden strafrechtlich auffällig geworden, unter anderem wegen Sexualdelikten. Eine DNA-Probe (genetischer Fingerabdruck) wurde jedoch nicht angeordnet. Sie hätte möglicherweise zu einer frühzeitigen Identifikation und Festnahme geführt. Vor dem Hintergrund, dass der zweite Mord dann hätte verhindert werden können, wurde im Jahr 2005 die Entnahme von DNA-Proben durch die Ermittlungsbehörden vereinfacht. Diese DNA-Proben werden in der Gendatenbank des BKA gespeichert und ermöglichen bei Wiederholungstätern allzeit die Täteridentifizierung an Hand kleinster Hautpartikel oder Körperzellen.
[Bearbeiten] Die Familie
Die Familie Straßheim, die neben Levke noch zwei weitere Kinder hat, ging nach der Ermordung von Levke massiv in die Öffentlichkeit und machte auch auf die Folgen für die Opfer und deren Angehörige aufmerksam.