Eskorte
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Die Eskorte, auch Ehreneskorte genannt, ist Bestandteil des polizeilichen Begleitschutzes bei Staatsbesuchen. Ihre Aufgabe ist
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- die Ehrenbegleitung
- der Schutz des Staatsgastes und der begleitenden Personen und Fahrzeuge (Gefahrenabwehr).
Sie besteht in der in der Regel aus Motorradfahrern der Polizei oder der Feldjäger (Krad-Staffeln), dabei ist die Zahl der zustehenden Begleitfahrzeuge protokollarisch genau festgelegt:
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- 15 Kradfahrer bei Staatsoberhäuptern (Könige, Präsidenten), sofern es sich um einen Staatsbesuch handelt
- 7 Kradfahrer bei Staatsoberhäuptern bei einem inoffiziellen Besuch
- 7 Kradfahrer bei Parlamentspräsidenten und Regierungschefs (z.B. Kanzler) bei offiziellen Besuchen
- 5 Kradfahrer bei Parlamentspräsidenten und Regierungschefs bei Arbeitsbesuchen
- 5 Kradfahrer für Außenminister bei offiziellen Besuchen
- 3 Kradfahrer für Außenminister bei Arbeitsbesuchen und bei Besuchen von allen anderen Fachministern (z.B. Verteidigungsminister).
Die Eskorte fährt üblicherweise in Keilform vor und neben dem Fahrzeug des Besuchers, sodass das Fahrzeug der Schutzperson von Motorrädern eingerahmt ist. Neben der Eskorte wird der Staatsgast von Personenschutzkräften, Vorausfahrzeugen, Spitzen- und Schlussfahrzeugen der Polizei sowie weiteren Fahrzeugen von Gästen und Gastgebern im Tross begleitet.