Flaggschiff
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Flaggschiff wird das Führungsschiff eines Kriegsschiffsverbandes bezeichnet. Von diesem Schiff aus führt der Flaggoffizier, oftmals im Admiralsrang, mit seinem Stab den Verband. Das Flaggschiff führt die Flagge des Befehlshabers bei Tag und Nacht.
[Bearbeiten] Historie
In der Segelschiffzeit war das Flaggschiff oftmals das kampfstärkste Schiff der Flotte. Diese Flaggschiffe waren darüber hinaus meist prunkvoll verziert (z. B. die schwedische Vasa). Flaggschiffe der Segelschiffzeit führten nachts außerdem eine Flaggschiff-Laterne im Topp des Großmastes. Mit Beginn der Dampfschiffzeit übernahmen meist Linienschiffe und später die Schlachtschiffe die Rolle der Flaggschiffe in den Kriegsflotten. Es wurden aber auch Schiffe anderer Klassen (z. B. Kreuzer) als Flaggschiffe eingesetzt. In der heutigen Zeit wird die Funktion eines Flaggschiffs von verschiedenen Schiffsklassen wahrgenommen, weil große Kriegsschiffseinheiten in den meisten Kriegsmarinen nicht mehr vorhanden sind.
In der Kaiserlichen deutschen Marine war außerdem noch der Begriff Flotten-Flaggschiff als Sitz des Befehlshabers der Flotte und des Flottenstabs gebräuchlich. Zwischen 1900 und 1918 bzw. im Ersten Weltkrieg übernahmen mehrere moderne Linienschiffe die Funktion des Flotten-Flaggschiffs.
Auch im Zweiten Weltkrieg gab es Flaggschiffe und ebenso einige Flotten-Flaggschiffe. Letztere waren zugleich die stärksten Kampfschiffe der jeweiligen Flotte. Am bekanntesten war hierbei sicherlich die japanische Yamato von 1941, welche zugleich das größte und stärkste Schlachtschiff der Welt war. Eines der letzten Flotten-Flaggschiffe überhaupt war das 1942 fertiggestellte und bereits 1943 versenkte italienische Schlachtschiff RN Roma.
[Bearbeiten] Handelsmarine
Im übertragenen Sinne wird die Bezeichnung Flaggschiff auch für das herausragende Schiff einer Handels- oder Personenschiffahrts-Flotte, bzw. einer Reederei verwendet.
[Bearbeiten] Umgangssprache
Umgangssprachlich gebräuchlich ist darüber hinaus die Verwendung für ein herausragendes und typisierendes Element eines Ganzen, wie in: „Nachrichten-Flaggschiff der ARD ist die 20-Uhr-Tagesschau“ oder das luxuriöseste Fahrzeug eines Kfz-Herstellers.