Frieden zu Basel
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Der Friede zu Basel vom 22. September 1499 zwischen dem römisch-deutschen König Maximilian von Habsburg als Landesherr von Vorderösterreich und Tirol mit Bischof Heinrich von Chur und den Alten Acht Orten der Eidgenossenschaft beendete den Schwabenkrieg von Februar bis September 1499.
Nach der entscheidenden Niederlage der Truppen des Schwäbischen Bundes in der Schlacht bei Dornach am 22. Juli kamen die Friedensverhandlungen zwischen König Maximilian und den Eidgenossen, die seit März ohne Erfolg geblieben waren wieder in Gang. In Anfangs August scheiterte eine Einigung in Schaffhausen erneut an den Forderungen Maximilians, die Eidgenössen müssten sich den Beschlüssen des Wormser Reichstags von 1495 unterziehen. Am 15. August 1499 begannen neue Verhandlungen in der Reichsstadt Basel unter der Vermittlung des mailändischen Gesandten Galeazzo Visconti. Der Herzog von Mailand, Ludovico Sforza, war an einer schnellen Schlichtung interessiert, da er wegen seines Konfliktes mit Frankreich dringend Schweizer Söldner werben wollte. Die Gesandten des römisch-deutschen Königs Maximilian zeigten sich zuerst sehr hartnäckig und die Verhandlungen mussten sogar einmal unterbrochen werden. Während dieser Zeit herrschte in der Umgebung der Stadt kriegerische Unruhe, weil Freischaren, die auf eigene Faust Krieg führten, umherzogen und die Landleute belästigten. In der Stadt lief auch das Gerücht um, die Eidgenossen rüsteten zu neuem Kampf.
Am 22. September 1499 wurde der Frieden zu Basel besiegelt. Demnach wurden von beiden Seiten alle während des Krieges gemachten Eroberungen und die Gefangenen herausgegeben und folgende Beschlüsse gefasst:
- Acht der zehn Gerichte im Prättigau und Schanfigg müssen Habsburg huldigen, dürfen aber wegen des Aufruhrs während des Schwabenkriegs nicht bestraft werden. Ihre Mitgliedschaft im Zehngerichtebund und ihr Bündnis mit der Eidgenossenschaft bleiben bestehen.
- Das Landgericht im Thurgau, das bisher als Pfandschaft des Reiches der Stadt Konstanz gehört hatte, geht an die Eidgenossenschaft über.
- Die Reichsacht und alle Beschlüsse und Prozesse des Reiches gegen die Eidgenossenschaft und ihre Verbündeten werden aufgehoben.
- Der rechtliche und territoriale Status quo ante werden wieder hergestellt.
Damit wurde die Eidgenossenschaft de facto vom Heiligen Römischen Reich unabhängig. Förmlich wurde die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft vom Reich erst im Westfälischen Frieden von 1648 vollzogen. Als konkrete Folge des Friedens zu Basel schlossen sich 1501 Basel und Schaffhausen dem Eidgenössischen Bund an, der sich zu den Dreizehn Alten Orten weiterentwickelte.
Siehe auch: Burgunderkriege, Geschichte der Schweiz