Gewinnvortrag
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Der Gewinnvortrag ist in der Bilanz ein Teil des Eigenkapitals. Dieser Teil ist durch Unternehmensgewinne entstanden und über die endgültige Verwendung ist noch nicht entschieden.
Nach der Feststellung des Jahresüberschusses oder des Jahresfehlbetrages in der Gewinn- und Verlustrechnung werden Veränderungen bei den Rücklagen berücksichtigt. Dabei vermindern Einstellungen in die Rücklagen den Bilanzgewinn, während Entnahmen aus den Rücklagen den Bilanzgewinn erhöhen. Im Anschluss steht der Bilanzgewinn oder -verlust fest.
Üblicherweise werden bei Aktiengesellschaften große Teile des Bilanzgewinnes an die Aktionäre in Form von Dividenden ausgeschüttet. Die Einbuchung in den Gewinnvortrag sorgt oft dafür, dass ein "passender" Ausschüttungsbetrag entsteht.
Der Begriff korrespondiert nicht mit dem steuerlichen Verlustvortrag.
Ermittlung des Gewinnvortrags:
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
- Verlustvortrag (Vorjahr) + Gewinnvortrag (Vorjahr)
+ Entnahmen aus 1. Kapitalrücklage 2. Gewinnrücklage a) Gesetzliche Rücklagen b) Rücklagen für eigene Anteile c) Satzungsmäßige Rücklagen d) andere Rücklagen
- Einstellungen in a) Gesetzliche Rücklagen b) Rücklagen für eigene Anteile c) Satzungsmäßige Rücklagen d) andere Rücklagen = Bilanzgewinn
- Dividendensumme - Einstellungen in andere Rücklagen - zusätzlicher Aufwand
= Gewinnvortrag