Glut (Lichtausstrahlung)
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Als Glut oder Glühen bezeichnet man die sichtbare Strahlung, die erhitzte Körper aussenden. Die Wellenlänge des emittierten Lichts nimmt nach dem Planckschen Strahlungsgesetz mit steigender Temperatur ab, das Licht wird "blauer".
Das Strahlungsverhalten heißer Metalle entspricht annähernd dem eines Schwarzen Körpers. Aus der Farbe der Strahlung kann auf die Temperatur geschlossen werden (Prinzip eines Pyrometers). Bei der Metallverhüttung ist folgende Einteilung der Glutfarben üblich:
- Unterhalb 400 °C: unsichtbare Infrarotstrahlung
- 400 °C Grauglut, nur im Dunkeln wahrnehmbar
- 525 °C Beginnende Rotglut
- 700 °C Dunkle Rotglut
- 800 °C Helle Rotglut
- 1100 °C Gelbglut
- 1300 °C beginnende Weißglut
- 1500 °C volle, blendende Weißglut
Die Bezeichnungen der Glutfarben sind nicht allzu wörtlich zu nehmen. Tatsächlich ist das Licht auch bei 1500 °C Schwarzkörpertemperatur noch nicht weiß. Allerdings wird durch blendende Helligkeit die Farbwahrnehmung des menschlichen Auges erschwert, da die hohe Lichtintensität alle bestrahlten Farbrezeptoren der Netzhaut anregt und somit einen weißen Lichteindruck erzeugt. Der Widerschein auf einer weißen Fläche erscheint rötlich. Tatsächliche Weißglut, also etwa gleiche Anteile im roten und im blauen sichtbaren Bereich, wird erst oberhalb von etwa 7000 °C erreicht. Das Licht der Sonne mit 6000 °C beispielsweise ist fast weiß mit leichtem Gelbstich.
Beispiele:
- Temperaturen oberhalb von ca. 60 °C führen zu schweren Verbrennungen. Eine heiße Herdplatte mit einer Temperatur von 300 °C ist mit dem Auge nicht von einer kalten zu unterscheiden.
- Der Glaskolben einer Halogenlampe erreicht Temperaturen von mehr als 500 °C, dennoch strahlt er nicht im Sichtbaren (siehe Schwarzer Strahler).