Diskussion:Großunternehmen
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[Bearbeiten] Definition
Und nun wird diskutiert... Als bisher Außenstehender weise ich mal darauf hin, dass auf der verlinkten Seite KMU definiert werden und nicht das "vermeintliche Gegenteil" Großunternehmen. --He3nry Disk. 14:41, 13. Mär. 2007 (CET)
- Zu deiner wohlfeilen Kenntnissnahme, werter Aussenstehender: [1]. -- Wait4Weekend 14:49, 13. Mär. 2007 (CET)
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- 2. Mitarbeiterzahl: Die vorgegebene Mitarbeiterzahl darf nicht überschritten werden. So gilt beispielsweise ein Unternehmen mit genau 250 Mitarbeitern bereits als Großunternehmen. Auszubildende oder Studenten in der beruflichen Bildung werden bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie Beschäftigte im Eltern- oder Mutterschaftsurlaub. Bei Teilzeitkräften werden entsprechende Äquivalente gebildet. -- Wait4Weekend 14:58, 13. Mär. 2007 (CET)
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- Ja, aber das ist nun mal nicht eindeutig, sondern nur eine weitere "Geltung", siehe den zitierten Satz. Der Meyers (um nur ein Beispiel zu nennen) hat wieder andere Zahlen [2]. Das Problem ist meiner Wahrnehmung nach (und das haben die anderen Editierer hier wohl auch gesehen), das keine "Definition" gibt, sondern nur verschiedene ungefähre Grenzen. --He3nry Disk. 15:02, 13. Mär. 2007 (CET)
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[Bearbeiten] Neuer Versuch
Was würdest du davon halten wenn wir kein ent oder weder im Artikel haben, sondern wenn wir die verschiedenenen Definitionen einbauen. Also z.B. die länderspezifischen, die Klassifikationen der BWL, ein oder 2 Statistiksichtige und die EU-Empfehlung. DAmit wären dann die Klassifikationen (bzw das Problem derunterschiedlichen Klassifikationen) gelöst --Dachrisblubber 15:20, 13. Mär. 2007 (CET)