Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren
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Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren ist ein Topos im Staats- und Verwaltungsrecht. Darunter werden Konstellationen zusammengefasst, in denen der Staat präventive organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zum Schutz von Grundrechten treffen muss, etwa der Freiheit der Wissenschaft, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung sind an solche Vorkehrungen dieselben Maßstäbe anzulegen wie bei der Prüfung von Eingriffsgesetzen.
Wichtige Grundsatzurteile zu diesem Thema im deutschen Recht sind BVerfGE 35, 79 und BVerfGE 53, 30.
[Bearbeiten] Weblinks
- BVerfGE 35, 79 – Hochschul-Urteil – Urteil vom 29. Mai 1973
- BVerfGE 53, 30 – KKW Mülheim-Kärlich – Beschluss vom 20. Dezember 1979
- BVerfGE 65, 1 – Volkszählung – Urteil vom 15. Dezember 1983
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