Gutsherr
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Gutsherr ist die Bezeichnung für den Vorstand einer dörflichen Herrschaftsform, die vom 15. Jahrhundert bis Anfang des 20. Jahrhunderts in Mittel- und Osteuropa zu finden war.
Der Gutsherr verfügte nicht nur über weiträumigen Landbesitz (Gutsbezirk), sondern hatte, bedingt durch seine beherrschende Stellung im Dorfverband, in vollem Umfang politische Obrigkeit inne (Gutsherrschaft).
[Bearbeiten] Redewendung
Die Redewendung etwas nach Gutsherrenart zu tun bedeutet, willkürlich und über eventuell legitimiertere Instanzen hinweg zu handeln. Der Ausdruck nimmt Bezug auf die Stellung der Gutsherren im 19. Jahrhundert, die - auch noch nach der Bauernbefreiung - zu ihren Untergebenen häufig ein Verhältnis wie zu Leibeigenen pflegten. Im deutschen Sprachraum findet er vor allem auch im politischen Journalismus Verwendung.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Adel
- Großgrundbesitz, Gutsbesitzer