Legitimation
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Legitimation (aus lat. lex, "Gesetz"; Rechtfertigung) bezeichnet
- umgangssprachlich eine Erlaubnis, eine Handlung durchzuführen; so gibt jemand eine mündliche oder schriftliche "Legitimation" als Beglaubigung oder Ermächtigung;
- juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung oder einen Ausweis; siehe auch Legitimationskettentheorie;
- zumal im Familienrecht eine Ehelichkeitserklärung, die einem nichtehelichen die Rechte eines ehelichen Kindes verleiht;
- In der Politikwissenschaft wird unterschieden zwischen Input-Legitimation, Throughput-Legitimation und Output-Legitimation; siehe Legitimation (Politikwissenschaft);
- bei Wahlen
- qualitativ die Art der Zuteilung des Amtes: direkte oder indirekte Wahl, Ernennung durch Gewählte,
- quantitativ die Anzahl der Stimmen pro Mandat einer Partei (vgl. Wahlgerechtigkeit, Sitzzuteilung insbesondere nach d'Hondt);
- in der Soziologie die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen, Regeln und Herrschaftsformen - siehe dazu auch Legitimität.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |