Handelsspanne
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Die Handelsspanne ist im Handel die Differenz zwischen Netto-Verkaufspreis und Einstandspreis (Wareneinsatz). Sie stellt das Entgelt für die vom Handel erbrachte Leistung dar. In der Handelskalkulation setzt sich die Handelsspanne aus den Handlungskosten und aus dem Gewinn zusammen. Sie kann als absoluter Betrag (absolute Spanne, Betragsspanne) sowie als relative Prozentzahl (relative Spanne, Prozentspanne) und hier als Aufschlagsspanne (auf den Einstandspreis) oder Abschlagsspanne (vom Verkaufspreis) angegeben werden.
Beispiel:
- Ein Händler kalkuliert beispielsweise auf den Einkaufspreis (netto) von 50,00 EUR 100 % Aufschlag. Dies entspricht einem
- Verkaufspreis von netto 100,00 EUR (brutto 119,00 EUR). Die Abschlagspanne hingegen beträgt 50% (50% von 100 = 50).
Spanne in % =
oder
Spanne in % =
(1,19 - Faktor für Mehrwertsteuersatz in Dt., bei Lebensmitteln und Büchern etc. ist ein Kalkulationsfaktor von 1,07 zu beachten!)
Zu berücksichtigen ist weiterhin ein kalkulatorischer Gewinn, bestehend aus
- dem kalkulatorischen Unternehmerlohn (für den Arbeitseinsatz des Kapitaleigners),
- den kalkulatorischen Zinsen (für das betriebsnotwendige Kapital),
- der kalkulatorischen Wagnisprämie (für die risikoreichere Anlage des eingesetzten Kapitals im Unternehmen statt als Bankeinlage)
Die so ermittelte Handelsspanne ist nur eine Mindestgröße für die Preisfindung. Lässt sich eine höhere Handelsspanne auf dem Markt realisieren, wird dieses getan, lässt sie sich nicht realisieren, müssen Einsparungen bei den Handlungskosten realisiert werden oder Abstriche am Gewinn hingenommen werden.
So führt z. B. eine Senkung der Personalkosten nicht zu einer Verbesserung der Handelsspanne selbst, sondern lediglich zu einer Verbesserung des Gewinnanteils in der Handelsspanne.
[Bearbeiten] Siehe auch
Die Handelsspanne ist im Handel die Differenz zwischen Netto-Verkaufspreis und Einstandspreis (Wareneinsatz). Sie stellt das Entgelt für die vom Handel erbrachte Leistung dar. In der Handelskalkulation setzt sich die Handelsspanne aus den Handlungskosten und aus dem Gewinn zusammen. Sie kann als absoluter Betrag (absolute Spanne, Betragsspanne) sowie als relative Prozentzahl (relative Spanne, Prozentspanne) und hier als Aufschlagsspanne (auf den Einstandspreis) oder Abschlagsspanne (vom Verkaufspreis) angegeben werden.
Beispiel:
Ein Händler kalkuliert beispielsweise auf den Einkaufspreis (netto) von 50,00 EUR 100 % Aufschlag. Dies entspricht einem Verkaufspreis von netto 100,00 EUR (brutto 119,00 EUR). Die Abschlagspanne hingegen beträgt 50% (50% von 100 = 50). Spanne in % =
oder
Spanne in % =
(1.19 - Faktor für Mehrwertsteuersatz in Dt., bei Lebensmitteln und Büchern etc. ist ein Kalkulationsfaktor von 1,07 zu beachten!)
Zu berücksichtigen ist weiterhin ein kalkulatorischer Gewinn, bestehend aus
dem kalkulatorischen Unternehmerlohn (für den Arbeitseinsatz des Kapitaleigners), den kalkulatorischen Zinsen (für das betriebsnotwendige Kapital), der kalkulatorischen Wagnisprämie (für die risikoreichere Anlage des eingesetzten Kapitals im Unternehmen statt als Bankeinlage) Die so ermittelte Handelsspanne ist nur eine Mindestgröße für die Preisfindung. Lässt sich eine höhere Handelsspanne auf dem Markt realisieren, wird dieses getan, lässt sie sich nicht realisieren, müssen Einsparungen bei den Handlungskosten realisiert werden oder Abstriche am Gewinn hingenommen werden.
So führt z. B. eine Senkung der Personalkosten nicht zu einer Verbesserung der Handelsspanne selbst, sondern lediglich zu einer Verbesserung des Gewinnanteils in der Handelsspanne.