Haus- und Familienpfleger
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Haus- und Familienpfleger/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im sozialen Bereich, der die Versorgung von städtischen Haushalten beinhaltet. Die Tätigkeiten sind dem tertiären Sektor (Dienstleistungssektor) zugeordnet.
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[Bearbeiten] Berufsbild und Aufgaben
Familien- und Hauspfleger werden als Vertreter der abwesenden oder erkrankten Hausfrau im städtischen Familienhaushalt eingesetzt. Sie stehen in einem festen Angestelltenverhältnis bei freien Wohlfahrtsverbänden, die Träger der Hauspflege sind. Sie versorgen den gesamten Haushalt, betreuen und beschäftigen die Kinder, pflegen die Hausfrau im Kranken- oder Wochenbett und betreuen alte und kranke Familienangehörige.
[Bearbeiten] Ausbildung und Voraussetzungen
Mindestalter in der Regel 18 Jahre, Hauptschulabschluss und hauswirtschaftliche Kenntnisse, möglichst abgeschlossene Berufsausbildung. Die Fachschulausbildung dauert je nach Ausbildungsstätte 1 bis 2 Jahre, teilweise mit anschließendem Anerkennungspraktikum.
[Bearbeiten] Literatur
- BERUF AKTUELL, Ausgabe 1995/96